Zusammenfassung
Kann eine Rechtsordnung, die Staaten dazu zwingt, dem Völkermord in anderen Staaten tatenlos zuzusehen, eine gerechte Rechtsordnung sein? Nicht erst seit die NATO zum Schutze der Albaner im Kosovo zu den Waffen griff, wird die Frage der Zulässigkeit solcher „Humanitären Interventionen“ kontrovers diskutiert. Dabei steht auch die Frage nach der Gerechtigkeit des Völkerrechts immer aufs Neue auf dem Prüfstand, scheinen Moral und Recht hier doch auseinander zu fallen. In dieser Geschichte der Entwicklung der Rechtsfigur der „Humanitären Intervention“ wird die Entwicklung der Staatenpraxis zwischen 1822 und 1945 ebenso präzise nachgezeichnet, wie die begleitende Diskussion in der völkerrechtlichen Literatur. Hierbei wird aufgezeigt, dass die zeitgenössische Rezeption der Staatenpraxis Parallelen im Umgang des Völkerrechts der Gegenwart mit der Vergangenheit hat. Neue Fragen nach Kontinuitäten und kaum überwundenen Traditionen werden dadurch aufgeworfen. Die Vergangenheit des Völkerrechts erweist sich dabei als Bestandteil seiner Gegenwart, ein unerledigtes Kapitel, das noch nicht abgeschlossen ist.
- 15–49 Einleitung 15–49
- 50–53 I.1. Einführung 50–53
- 85–88 II.1. Einleitung 85–88
- 88–114 II.2. Die Intervention der Europäischen Großmächte im griechischen Unabhängigkeitskrieg 88–114
- 114–124 II.3. Das Prinzip der Nicht-Intervention im Völkerrecht der Mitte des 19. Jahrhunderts 114–124
- 114–117 II.3.1. Einleitung 114–117
- 124–135 II.4. Libanon 1860 124–135
- 135–137 II.5.1. Einleitung 135–137
- 137–139 II.5.2. Polen 1863 137–139
- 139–144 II.5.3. Kreta 1866 139–144
- 144–145 II.6.1 Einleitung 144–145
- 156–168 II.7. Das Prinzip der Nicht-Intervention im Völkerrecht gegen Ende des 19. Jahrhunderts 156–168
- 168–180 II.8. Kuba 1898 168–180
- 168–169 II.8.1. Einleitung 168–169
- 180–181 II.9.1. Einleitung 180–181
- 181–184 II.9.2. China 1900 181–184
- 201–203 II.10.1. Einleitung 201–203
- 241–270 Literaturverzeichnis 241–270
9 Treffer gefunden
- „... Institutionalisierung“ (Move to Institutions)1269 mit der Gründung des Völkerbunds bedeutete letztlich die, wenn auch ...” „... Sieg einer Idee enthalten, die auf die Einrichtung einer zur Befriedung der Welt bestimmten Institution ...”
- „... Institutions)1269 mit der Gründung des Völkerbunds bedeutete letztlich die, wenn auch der Satzung nach ...” „... Einrichtung einer zur Befriedung der Welt bestimmten Institution gerichtet ist.“ 1263 So „Carl Schmitt und ...”
- „... Institution von einer unterschiedlichen Denkschulen verpflichteten Völkerrechtswissenschaft geleistet – wird ...”
- „... jedoch das Recht. Über den Souveränen stehe keine Institution, welche die Frage der Rechtmäßigkeit ...”
- „... different times with the change in religion, manners, government, and other institutions, among every class ...”
- „... , manners, government, and other institutions, among every class of nations.“ Vgl. zur immensen Bedeutung ...”
- „... , International Law, 4. Auflage, London 1908. Hartmann, Adolph, Institutionen des praktischen Völkerrechts in ...” „... of International Law 1996, S. 385 ff. Ders., The Move to Institutions, in: Cardozo Law Review 1987, S ...”
- „... preserving that institution.” 55 Pauer (1985), S. 15. Vgl. a. Hillgruber, Der Staat 2001, S. 178 ff. 23 ...” „... other institutions, among every class of nations.” Vgl. a. Reddie(1842), S. 131. Die im europäischen ...”
- „... eine Rechtsordnung, in der die Untätigkeit auch der zum Handeln berechtigten Institutionen angesichts ...”