Die direkte Postzustellung gerichtlicher Schriftstücke nach der Europäischen Zustellungsverordnung (EG) Nr. 1348/2000
Zusammenfassung
Am 31.5.2001 trat die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates, kurz EuZVO, zur Regelung der Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union in Kraft. Als wesentliche Neuerung zu der bis dahin geltenden Rechtslage wurde mit der EuZVO erstmals für die Zivilrechtspflege der Mitgliedstaaten die unabdingbare Möglichkeit geschaffen, dem Empfänger gerichtliche Schriftstücke direkt per Post – also ohne Einschaltung amtlicher Stellen im Empfangsstaat – zuzustellen; geregelt ist dies in Art. 14 EuZVO.
Die Arbeit befasst sich mit den zahlreichen Rechtsproblemen, die sich im Zusammenhang mit der direkten Postzustellung nach Art. 14 EuZVO ergeben, wie z.B. die Problematik des Übersetzungserfordernisses des zuzustellenden Schriftstücks. Die Neuerungen der Verordnung (EG) Nr. 1393/2007 des Europäischen Parlamentes und Rates, die mit Wirkung zum 13.11.2008 die Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 aufheben und in leicht abgeänderter Form ersetzen wird, sind – soweit sie die direkte Postzustellung betreffen – bereits mit behandelt.
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- 17–20 A. Problemstellung 17–20
- 42–43 V. Fazit 42–43
- 48–77 D. Versandform 48–77
- 95–96 I. Umfang 95–96
- 109–110 V. Fazit 109–110
- 115–120 I. Meinungsstand 115–120
- 137–152 II. Sprachkenntnis 137–152
- 152–153 III. Beweislast 152–153
- 153–160 L. Zustellungsadressat 153–160
- 153–155 I. Personenkreis 153–155
- 155–160 II. Wohnsitzerfordernis 155–160
- 167–167 IV. Rechtsauffassung Heß 167–167
- 167–170 V. Kritische Würdigung 167–170
- 179–190 Anhang 179–190
- 191–194 Literaturverzeichnis 191–194
- 195–196 Stichwortverzeichnis 195–196