Das monistische Leitungssystem in der Europäischen Aktiengesellschaft
Geschäftsleitung, Überwachung, Mitbestimmung
Zusammenfassung
Mit der Europäischen Aktiengesellschaft (SE) hat das monistische Leitungssystem Einzug in das bislang vom Dualismus zwischen Vorstand und Aufsichtsrat geprägte deutsche Aktienrecht gehalten. Die zuweilen als größte Innovationsleistung des SE-Statuts gepriesene Wahlfreiheit zwischen monistischem und dualistischem Verwaltungsgremium zwang den deutschen Gesetzgeber, sich der schwierigen Aufgabe der Integration des monistischen Systems anzunehmen.
Nach einer Darstellung des komplizierten Regelungsgefüges, des Zusammenspiels von europäischem und nationalem Recht, gewährt die vorliegende Arbeit einen umfassenden und tiefgehenden Einblick in die Macht- und Kompetenzverteilung in der monistisch organisierten SE mit Sitz in Deutschland. Neben der Abgrenzung der Kompetenzen von Verwaltungsrat, geschäftsführenden Direktoren und Hauptversammlung liegt ein weiterer Schwerpunkt der Arbeit in der Darstellung der Binnenorganisation des Leitungs- und Geschäftsführungsgremiums. Ausführliche Beachtung findet die kontrovers diskutierte Verortung der unternehmerischen Mitbestimmung im Verwaltungsrat der monistisch organisierten SE.
- 15–18 Einleitung 15–18
- 43–44 A. Einführung 43–44
- 46–46 I. Ausgangslage 46–46
- 82–84 I. Einführung 82–84
- 109–110 I. Einführung 109–110
- 119–120 I. Bestellung 119–120
- 120–122 II. Abberufung 120–122
- 122–122 I. Einführung 122–122
- 136–136 A. Einführung 136–136
- 150–171 III. Ausschussbildung 150–171
- 177–178 I. Einführung 177–178
- 178–185 II. Arbeitsteilung 178–185
- 186–188 IV. Berichtswesen 186–188
- 196–200 V. Ermessensspielraum 196–200
- 207–219 Literaturverzeichnis 207–219