Zusammenfassung
Erstmalig werden die Gegenseitigkeitsverträge im Musikbereich einer breiten juristischen Analyse unterzogen, welche sich der Verengung auf eine rein wettbewerbsrechtliche Betrachtung, wie sie von der EU-Kommission vorgenommen wird, entgegenstellt. Der Darstellung des Systems der Gegenseitigkeitsverträge in der internationalen Musikrechte-Wahrnehmung folgen Untersuchungen zum international-privatrechtlich und materiellrechtlich anwendbaren Recht und der Frage, ob eine Verpflichtung zum Abschluss von Gegenseitigkeitsverträgen besteht. Des Weiteren wird die kartellrechtliche Zulässigkeit der aktuellen Verträge untersucht und zum Sozial- und Kulturabzug zu Lasten ausländischer Künstler Stellung genommen.
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- „... Aktivitäten auf „das Recht der Aufnahme und mechanischen Vervielfältigung“, Art. 2 S. 1 BIEM-Satzung. In Art ...” „... . 2 S. 2 BIEM-Satzung wird definiert, dass dieses Recht jede Vervielfältigung literarischer ...” „... , dramatischer und musikalischer Werke unter Ausschluss der graphischen Vervielfältigung umfasst. In der ...”
- „... Aktivitäten auf „das Recht der Aufnahme und mechanischen Vervielfältigung“, Art. 2 S. 1 BIEM-Satzung. In Art ...” „... . 2 S. 2 BIEM-Satzung wird definiert, dass dieses Recht jede Vervielfältigung literarischer ...” „... , dramatischer und musikalischer Werke unter Ausschluss der graphischen Vervielfältigung umfasst. In der ...”
- „... Tonträger zum Einsatz kommen, zu Gunsten der Inhaber der Rechte der mechanischen Vervielfältigung in Art. 1 ...” „... grafischen) Vervielfältigung der literarischen, dramatischen, musikdramatischen und musikalischen Werke des ...” „... Recht der mechanischen Vervielfältigung für Online-Nutzungen unter den Mitgliedern des BIEM vor. Die ...”
- „... Verwertungsgesellschaften des Rechts der Aufzeichnung und der mechanischen Vervielfältigung. International ...” „... Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte. Die GEMA ist die einzige ...”
- „... II. BIEM-StandardvertragWiederum sind die Regelungen zum Recht der mechanischen Vervielfältigung im ...” „... Senderecht einerseits und dem Recht der mechanischen Vervielfältigung andererseits im Rahmen von ...”
- „... II. BIEM-StandardvertragWiederum sind die Regelungen zum Recht der mechanischen Vervielfältigung im ...” „... Senderecht einerseits und dem Recht der mechanischen Vervielfältigung andererseits im Rahmen von ...”
- „... Regelungen zum Recht der mechanischen Vervielfältigung im BIEM-Standardvertrag wesentlich einfacher gehalten ...” „... Senderecht einerseits und dem Recht der mechanischen Vervielfältigung andererseits im Rahmen von ...”
- „... für die private Vervielfältigung voraus. Es erwies sich jedoch als nicht durchsetzbar und damit ...”
- „... private Vervielfältigung voraus. Es erwies sich jedoch als nicht durchsetzbar und damit ungeeignet.33 ...”
- „... Unternehmen üblicherweise zugänglich ist.12 Im Bereich der Aufnahme und mechanischen Vervielfältigung ...”
- „... Verwertungsgesellschaften für das mechanische Vervielfältigungsrecht. Die beiden Organisationen handeln bis heute ...”
- „... Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte und die mechanischen Vervielfältigungsrechte für sämtliche Werke der ...”
- „... Vermutung ihrer Wahrnehmungsbefugnis für die Aufführungsrechte und die mechanischen Vervielfältigungsrechte ...”
- „... das mechanische Vervielfältigungsrecht und bis zu drei Vierteln der Tantiemen für das Aufführungsrecht ...”
- „... Vervielfältigungsrecht und Aufführungsrecht) gleich gehandhabt.8 Soweit der Vertrag dem deutschen Recht un-5 Stefan ...”
- „... Vervielfältigungsrechts pauschale Verwaltungskostenabzüge vereinbart. Der pauschalierte Abzug im Rahmen der ...” „... Wahrnehmung der mechanischen Vervielfältigungsrechte und die Reduktion der Pauschalen in den ...”