Der öffentliche Personennahverkehr in Hessen
Zur aktuellen Rechtslage der Zulässigkeit der In-House-Vergabe
Zusammenfassung
Seit Mitte der 90er Jahre wird über die Umstrukturierung des öffentlichen Personennahverkehrs in Deutschland diskutiert. Dabei geht es um die Einführung von Ausschreibungswettbewerben mit allen Konsequenzen. Das Land Hessen war in dieser Frage Vorreiter und hat konsequent den Ausschreibungsweg beschritten. Dieser Weg ist zum Teil auf verbitterten Widerstand der Kommunen bzw. kommunaler Verkehrsbetriebe gestoßen und wirft vor dem Hintergrund der europarechtlichen Vorgaben eine Vielzahl von Rechtsfragen auf. Inwieweit in Hessen an Stelle des Wettbewerbes die interne Vergabe (In-House-Vergabe) von Personenbeförderungsleistungen zulässig ist, bestimmt sich nach den Regelungen des Vergaberechts, des Beihilfenrechts, des Personenbeförderungsrechts und des Hessischen Landesrechts. Das komplexe Zusammenspiel dieser Vorschriften bestimmt die Zukunft des ÖPNV in Hessen.
Mit dieser Problematik setzen sich die Verfasser unter Einbeziehung der politischen Erfahrungen auseinander und geben einen Überblick über die entsprechende Literatur und Rechtssprechung. Auch die jüngsten Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes werden berücksichtigt.
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- 101–102 VII. Ergebnis 101–102
- 125–126 V. Rechtsschutz Dritter 125–126
- 126–127 VI. Zwischenergebnis 126–127
- 136–139 IV. Rechtsschutz Dritter 136–139
- 139–140 V. Zwischenergebnis 139–140
- 154–154 A. Der Inhalt des VO-E 154–154
- 156–156 II. Rechtsfolgen 156–156
- 161–161 III. Zusammenfassung 161–161
- 162–162 Kapitel 4: Abschließend 162–162
- 163–168 Literaturverzeichnis 163–168