Zusammenfassung
Die Handlungsformenlehre hat Unschärfen – beginnend beim Begriff der Handlungsform und darüber hinaus in den sie tragenden Unterscheidungen (generell/individuell, außen-/innengerichtet, usw.). Die Arbeit untersucht die Nützlichkeit des Konzepts der Handlungsform aus rechtstheoretischer Perspektive und bezieht dabei alle drei Staatsgewalten ein.
Ausgehend von einer Diskussion der begrifflichen Grundlagen, problematisiert sie den üblichen Handlungsformenkanon; ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Kritik der leitenden Unterscheidungen. Hierauf basierend wird die normenlogische Struktur von Handlungsformen herausgearbeitet, wobei eine zentrale Unterscheidung zwischen Zulässigkeits- und Wirkungsnormen getroffen wird.
- 13–17 § 1 Einleitung 13–17
- 15–16 B. Zielsetzung 15–16
- 47–48 E. Ergebnis 47–48
- 85–89 A. Eindeutigkeit 85–89
- 89–92 B. Vollständigkeit 89–92
- 175–180 Teil 4. Schluss 175–180
- 180–180 D. Desiderata 180–180
- 181–181 I. Einzelaussagen 181–181
- 182–182 III. Prädikat 182–182
- 182–182 IV. Quantoren 182–182
- 182–186 B. Einzelfragen 182–186
- 183–183 II. Adressaten 183–183
- 183–185 III. Normgeber 183–185
- 187–197 Literaturverzeichnis 187–197