Werte und das Recht
Individualistische und kollektivistische Deutungen des Wertbegriffs im Neukantianismus
Zusammenfassung
Die Begriffe des „Rechtswerts“ und der „Rechtsidee“ sind noch heute aus der Rechtsphilosophie Gustav Radbruchs bekannt. Sie stehen für einen obersten Wertmaßstab für das Recht - die Gerechtigkeit. Doch wer oder was wird mit diesem Begriff als „wertvoll“ bezeichnet? Die Verfasserin zeigt anschaulich, dass der Wertbegriff in der Rechtsphilosophie des späten Kaiserreichs und der Weimarer Republik zum Schauplatz einer tiefgreifenden Diskussion um unterschiedliche Verständnisse von Recht, Staat und Nation wurde: Haben das Recht und die politische Gemeinschaft einen eigenen Wert, dessen Verwirklichung das Individuum zu dienen hat? Oder sind Recht und soziale Verbände lediglich Instrumente, die den „Wert“ und die Interessen des Individuums schützen und verwirklichen sollen?
Die Arbeit gibt erstmals einen Überblick über die Breite und Vielgestaltigkeit des juristischen Neukantianismus und wirft damit ein neues Licht sowohl auf die Radbruch-Forschung als auch auf die Rechtsphilosophie der Zeit zwischen dem Ende des 19. bis in die dreißiger Jahre des 20. Jahrhunderts.
Dr. Friederike Wapler ist wissenschaftliche Mitarbeiterin am Institut für Rechtsgeschichte, Rechtsphilosophie und Rechtsvergleichung der Universität Göttingen.
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