Öffentlich-rechtliche Instrumente der Qualitätssicherung im stationären Sektor
Der Umgang des SGB V mit medizinischen Verfahren und Kategorien am Beispiel der externen vergleichenden Qualitätssicherung
Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit den Neuregelungen der Qualitätssicherung im stationären Sektor seit dem GKV-Reformgesetz 2000. Seit einigen Jahren ist die externe vergleichende Qualitätssicherung bundesweit in den Krankenhäusern etabliert. Exemplarisch wird an diesem Beispiel aufgezeigt, wie medizinische Verfahren in sozialrechtliche Strukturen aufgenommen werden.
Hierfür werden zunächst die verschiedenen Kategorien medizinischer Normen der Leistungserbringung, derer sich auch der SGB V-Gesetzgeber bedient - Standard, Qualitätsindikatoren und Qualitätsziele, Kriterien, Leitlinien - untersucht, abgegrenzt und ins Verhältnis gesetzt. Es wird deutlich, dass Qualitätsindikatoren, die als Messinstrument in der externen Qualitätssicherung eingesetzt werden, die sozialrechtliche Leistungserbringung steuern. Dementsprechend gilt es materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Anforderungen des SGB V für den sog. „sozialrechtlichen Standard“ Rechnung zu tragen.
Die Schwierigkeiten, die dabei auftreten, werden beispielhaft anhand ausgewählter Indikatoren der Geburtshilfe verdeutlicht.
- 37–38 G. Fazit 37–38
- 297–306 B. Rechtliche Regelungen 297–306
- 314–315 VI. Clinical Pathways 314–315
- 315–316 D. Fazit und Ausblick 315–316
- 317–321 Kapitel 5: Ergebnisse 317–321
- 318–321 C. Qualitätsindikatoren 318–321
- 318–318 I. Beschreibung 318–318
- 318–318 II. Anforderungen 318–318
- 321–321 D. Datenqualität 321–321
- 335–342 Literaturverzeichnis 335–342