Der bestimmungsgemäße Gebrauch von Arzneimitteln gemäß § 84 Arzneimittelgesetz
Unter besonderer Berücksichtigung der Produzentenhaftung
Zusammenfassung
Der Begriff „bestimmungsgemäßer Gebrauch“ in § 84 AMG wurde lange vernachlässigt, obgleich er ein zentrales Merkmal des Arzneimittelhaftungsrechts ist. Seine Auslegung entscheidet darüber, in welchem Ausmaß der pharmazeutische Unternehmer bei der Anwendung von Arzneimitteln haftet im Verhältnis zur Selbstverantwortung des Patienten sowie zur beruflichen Verantwortung des Arztes. Die Autorin fasst den Stand der Diskussion über den bestimmungsgemäßen Gebrauch zusammen. Anschließend legt sie den Begriff grammatisch, historisch, systematisch - mit ausführlicher Würdigung der Haftung nach § 823 I BGB - sowie teleologisch aus. Dabei zeigt sich, dass der pharmazeutische Unternehmer mit seinen Angaben den bestimmungsgemäßen Gebrauch festlegt. Seine Gebrauchsbestimmung ist aus Sicht der Empfänger auszulegen. Es werden zahlreiche praktische Fragen beantwortet, etwa wie sich ausdrückliche und konkludente, ältere und jüngere Angaben des pharmazeutischen Unternehmers auf die Gebrauchsbestimmung auswirken, die Anforderungen an die Änderungen einer Gebrauchsbestimmung sowie Fragen der Stellvertretung. Das Buch richtet sich in gleicher Weise an Wissenschaftler und Praktiker. Die Autorin hat die Arbeit parallel zu ihrer Tätigkeit als Rechtsanwältin im pharmarechtlichen Bereich einer großen Wirtschaftskanzlei verfasst.
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- 15–44 A. Problemstellung 15–44
- 15–16 I. Einführung 15–16
- 28–30 1. Begriff 28–30
- 43–44 6. Resümee 43–44
- 45–204 B. Problemlösung 45–204
- 46–54 2. Fehlgebrauch 46–54
- 59–60 9. Resümee 59–60
- 83–84 5. Resümee 83–84
- 84–89 1. Einführung 84–89
- 92–104 3. Vertrauensschutz 92–104
- 115–117 7. Resümee 115–117
- 117–121 1. Begriffsentwicklung 117–121
- 205–212 Literaturverzeichnis 205–212
- 213–214 Stichwortverzeichnis 213–214