Zusammenfassung
Am Beispiel der mühsamen Durchsetzung der Europainitiative Genschers und Colombos wird deutlich, wie schwierig es ist, die europäische Einigung gegen nationale Vorbehalte auch nur schrittweise voranzubringen. Diese Erfahrung ist auch für zukünftige europäische Einigungsbemühungen wertvoll. Sie reflektiert schwer zu überwindendes Beharren selbst befreundeter EG/EU-Mitgliedstaaten auf nationalen Traditionen und Interessen.
In der EG-Krise der 1980er Jahre gaben der deutsche und italienische Außenminister 1981mit ihrem Vorschlag einer „Europäischen Akte“ dem stagnierenden Einigungsprozess einen neuen politischen Impuls. Dieser beinhaltete einen sichtbaren politischen Schritt in Richtung Europäische Union in Form einer herausgehobenen Erklärung (u. a. institutionelle Verklammerung EG/EPZ) mit politischer Bindungswirkung. Ungeachtet des Widerstands einer Reihe von EG-Partnern führten die mühsamen Verhandlungsbemühungen der deutsch-italienischen Initiatoren die – allerdings abgeschwächte – Initiative schließlich zum Erfolg. Von der Stuttgarter Deklaration von 1983 gingen sehr konkrete Impulse für eine Vertiefung und Ausweitung des europäischen Einigungsprozesses aus.
- 28–31 1. Vorgeschichte 28–31
- 49–51 4.1. Kernelemente 49–51
- 78–120 2. Institutionen 78–120
- 120–120 2.5. Der Gerichtshof 120–120
- 152–163 4. Neue Bereiche 152–163
- 163–167 5. Weitere Bestimmungen 163–167
- 163–164 5.1. Titel 163–164
- 195–195 Abkürzungen 195–195
- 196–198 Literatur 196–198
- 199–206 Anhang: Europäische Akte 199–206
- 218–218 Nachwort 218–218
- 219–219 Personenregister 219–219