Die Lüge des Beschuldigten im Strafverfahren
Eine Untersuchung des deutschen Rechts unter Berücksichtigung des US-amerikanischen Rechts des Bundes
Zusammenfassung
Beschuldigte im Strafverfahren dürfen schweigen – aber dürfen sie auch lügen?
Das deutsche Straf- und Strafverfahrensrecht enthält keine Norm, die diese Frage explizit beantwortet.
Die Untersuchung Jens Tobias Grubers befasst sich vor diesem Hintergrund mit Rechtsgrundlagen, Reichweite und Rechtsfolgen eines Rechts des Beschuldigten, im Strafverfahren zu lügen. Ergänzt werden die Ausführungen zum deutschen Recht durch eine Betrachtung des US-amerikanischen Rechts des Bundes sowie vergleichende Überlegungen.
»Jens Tobias Grubers Arbeit (…) liefert einen gelungenen prozessrechtlichen Beitrag zur „Klärung des Phänomens ,Beschuldigtenlüge"“ im deutschen Recht.«
Prof. Dr. Walter Gropp, Justus-Liebig-Universität Gießen
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- 21–22 Einleitung 21–22
- 36–37 3. Ergebnis 36–37
- 81–81 VI. Ergebnis 81–81
- 123–123 4. Ergebnis 123–123
- 235–237 E. Zwischenergebnis 235–237
- 238–306 F. Der Umgang mit einem Lügenverdacht sowie mit der aufgedeckten Lüge im Strafverfahren 238–306
- 306–306 VIII. Ergebnis 306–306
- 419–445 Literaturverzeichnis 419–445