Zusammenfassung
Während der demographische Wandel seit Langem im Zentrum der Diskussion steht, spielte die Frage der Altersdiskriminierung in der gesellschaftlichen und der juristischen Auseinandersetzung eine untergeordnete Rolle. Dies hat sich mit der Mangold-Entscheidung des EuGH erheblich geändert, da hier erstmals ein gemeinschaftsrechtliches Altersdiskriminierungsverbot anerkannt wurde. Der Verfasser analysiert nach einer Darstellung völkerrechtlicher, gemeinschaftsrechtlicher und nationalrechtlicher Vorgaben die Entscheidung im Einzelnen und zeigt mögliche Konsequenzen auf. Entgegen einem Großteil der Literatur wird die methodische Haltbarkeit der Annahme eines Altersdiskriminierungsverbots im primären Gemeinschaftsrecht bejaht.