Individualrechtsschutz an der Schnittstelle zwischen deutschem und Gemeinschaftsrecht
Zugleich ein Beitrag zur Interpretation von Art. III-365 Abs. 4 VerfV
Zusammenfassung
Der beste Anspruch nützt nichts, wenn er nicht durchgesetzt werden kann. Rechtsschutz, Schutz der Rechte des Einzelnen, Individualrechtsschutz – ein Thema, das ständig aktuell ist. Ganz besonders gilt dies im Verhältnis gegenüber der staatlichen Autorität. Zunehmend tritt hier auch Europa in Gestalt der Europäischen Gemeinschaft(en) als ein weiterer Akteur auf die Bühne und setzt unmittelbar in den Mitgliedstaaten geltendes Recht. Dieses enthält auch Rechte und Pflichten für private Personen und Körperschaften.
Deren Durchsetzung an der Schnittstelle zweier Rechtsordnungen und zweier miteinander verschränkter Verwaltungsstrukturen untersucht die vorliegende Arbeit. Dabei wird anhand der Rechtsprechung des EuGH eine Lücke im Rechtsschutz konstatiert und untersucht, ob sie durch die Änderung im Verfassungsvertrag, die wortgleich in den Lissabonner Vertrag übernommen wurde, geschlossen wurde. Dies geschieht anhand konkreter Fallgestaltungen, wie sie in der anwaltlichen und der Verwaltungspraxis häufig anzutreffen sind. Neben einer strukturierten Analyse der deutschen Rechtsschutzmöglichkeiten wird zugleich eine praxisgerechte Interpretation des Gemeinschaftsrechts entwickelt.
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- 26–27 A. Ausgangslage 26–27
- 32–33 E. Würdigung 32–33
- 85–86 5. Kapitel: Fazit 85–86
- 100–100 4. Kapitel: Ergebnis 100–100
- 101–103 1. Kapitel: Überblick 101–103
- 103–107 2. Kapitel: Rechtsschutz 103–107
- 107–108 3. Kapitel: Fazit 107–108
- 118–118 4. Kapitel: Ergebnis 118–118
- 119–120 V. Teil Ergebnisse 119–120