Zusammenfassung
Der öffentliche Sektor verfügt über eine große Menge qualitativ hochwertiger Informationen. Ob und unter welchen Bedingungen dieser „Rohstoff“ des 21. Jahrhunderts wirtschaftlich genutzt werden kann, ist Gegenstand der Untersuchung.
Danach ist eine flächendeckende Gestattung einer solchen Nutzung in Deutschland bislang weder erfolgt noch verfassungsrechtlich ge- oder verboten, wobei insbesondere das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung entsprechende Aktivitäten des Gesetzgebers bzw. einzelner öffentliche Stellen begrenzt. Für die Abwicklung zukünftiger Informationsbeziehungen wird die europäische Weiterverwendungs-Richtlinie als maßgeblich identifiziert; im Zusammenspiel mit dem nationalen Gebührenrecht steht diese einer staatlichen Einnahmenmaximierung entgegen und streitet für eine Bereitstellung von (Roh-) Informationen zu den Grenzkosten ihrer Reproduktion und Verbreitung.
- 15–24 Einführung 15–24
- 56–59 § 2 Deutschland 56–59
- 85–87 C. Ergebnis 85–87
- 279–293 Literaturverzeichnis 279–293