Kollektiver Rechtsschutz im Zivilprozess
Hallesches Symposion zum Zivilverfahrensrecht am 6. Oktober 2007 ¿ Tagungsband
Zusammenfassung
Bestimmte unerwünschte Verhaltensweisen im Rechts- und Wirtschaftsverkehr sollen nicht länger der individuellen Kompensation und Sanktionierung durch Anspruch und Klage überlassen werden. So zeigt es aktuell die nationale und internationale Rechtspolitik und gerichtliche Praxis.
Bislang haben wir kein ausgereiftes System, geschweige denn Gesetzeswerk zum kollektiven Rechtsschutz; auch Effektivität und Gerechtigkeitsgehalt dürfen angezweifelt werden. Die rechtspolitische Entscheidung zum "ob" eines kollektiven Rechtsschutzes scheint aber schon gefallen. Rechtsprechung, Wissenschaft und Anwaltschaft stehen damit vor neuen Aufgaben, die Einfluss auf unser gesamtes Rechtssystem haben. Der kollektive Rechtsschutz stellt nämlich nicht nur Fragen an das Verfahrensrecht; er ist vielmehr Spiegel einer Neuorientierung des materiellen Wettbewerbs- Verbraucher-, Arbeits-, und Schadensersatzrechts.
Im vorliegenden Tagungsband werden die Entwicklung des kollektiven Rechtsschutzes nachgezeichnet und seine Vorteile und Nachteile diskutiert. Die Autoren erläutern die praktische Anwendung dieser neuartigen Rechtsschutzform und analysieren ihre Zukunftsperspektiven.
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