Institute für eine langfristige Bindung des Privatvermögens in einer Familie durch Verfügung von Todes wegen in Deutschland, Frankreich und der Schweiz
Zusammenfassung
Ausgangspunkt der Arbeit ist die Suche nach Wegen einer langfristigen Nachlassbindung in Deutschland, Frankreich und der Schweiz. Rechtshistorisch wurde dieses Ziel mittels des Instituts des Fideikommisses erreicht. Dessen Entwicklung wird beginnend mit seinem Ursprung im römischen Recht bis zu seiner Abschaffung nachgezeichnet. Der Schwerpunkt liegt sodann in der systematischen Gegenüberstellung der in Betracht kommenden erbrechtlichen Institute und der Familienstiftung. Die Darstellung wird jeweils mit einer rechtsvergleichenden Analyse abgeschlossen. Im Rahmen des französischen Rechts wird sowohl die bisherige als auch die Rechtslage nach der am 1.1.2007 in Kraft getretenen Reform des Erbrechts berücksichtigt.
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- 17–21 1. Einleitung 17–21
- 57–61 3.3.2. Schweiz 57–61
- 61–68 3.3.3. Deutschland 61–68
- 74–75 4.1.1. Deutschland 74–75
- 75–76 4.1.2. Schweiz 75–76
- 76–79 4.1.3. Frankreich 76–79
- 81–81 4.2.1. Deutschland 81–81
- 81–82 4.2.2. Schweiz 81–82
- 82–83 4.2.3. Frankreich 82–83
- 152–155 4.3.2. Ersatzerbschaft 152–155
- 155–160 4.3.3. Nachvermächtnis 155–160
- 166–171 4.3.5. Auflage 166–171
- 203–204 5.2.1. Deutschland 203–204
- 204–205 5.2.2. Schweiz 204–205
- 205–207 5.2.3. Frankreich 205–207
- 208–243 5.3. Familienstiftung 208–243
- 244–248 6. Zusammenfassung 244–248
- 249–250 7. Ausblick nach Europa 249–250
- 251–262 Literaturverzeichnis 251–262