Zusammenfassung
Kelsen war seiner Zeit weit voraus. Schon 1915 schrieb er, die ganze Rechtsentwicklung vollziehe sich als gesellschaftlicher Prozess in der Gesellschaft. Die deutsche Staatsrechtslehre hat bis heute gebraucht, um diesen Gedanken nachzuvollziehen.
1920 postulierte Kelsen mit theoretischen und rechtsdogmatischen Argumenten den Vorrang des Völkerrechts, antizipierte dessen Verfassungscharakter und bestritt jeden prinzipiellen Unterschied zwischen Vertrag und Verfassung, Staatenbund und Bundesstaat, Staat und Recht. Jetzt erst erschüttert der Streit darum die staatstragende Ruhe unserer juristischen und den empiristischen Realismus unserer politikwissenschaftlichen Fakultäten und Fachbereiche.
Die Kontroverse wird in diesem Band ausgetragen: Er rückt das Völkerrecht ins Zentrum des aktuellen Interesses, diskutiert seine innere Beziehung zu Politik, Staatshandeln und Verfassungsrecht und verbindet die Werkanalyse durchgängig mit Fragen der Gegenwart.
International angesehene, zumeist jüngere Juristen und Politikwissenschaftler haben dazu Texte vorgelegt, die geeignet sind, Kelsens völker- und verfassungsrechtliches Werk einem breiten akademischen Publikum zu erschließen. Die Autoren blicken dabei oft weit über die Grenzen des eigenen Fachs hinaus, um aus überraschenden Vergleichen neue Ideen zu gewinnen.
- 8–13 Vorwort 8–13
- 396–399 Autorenverzeichnis 396–399