Zusammenfassung
Die Dissertation befaßt sich mit der bislang wenig beachteten Entstehungsgeschichte des „Codex Maximilianeus Bavaricus Civilis“, des bayerischen Landrechts von 1756.
Quellengrundlage für die vorliegende Arbeit sind die noch erhaltenen Teile des Gesetzesentwurfs sowie die dazu verfaßten Monita, d.h. Anmerkungen der Justizbehörden und der Ständevertretung.
Anhand dieses Materials wird der Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens rekonstruiert und auf einzelne Normen eingegangen, die vor Erlass des Gesetzes besonders kritisiert worden waren.
Dazu werden der bisherige Stand der Forschung sowie die rechtswissenschaftliche Literatur des 16. bis 18. Jahrhunderts untersucht und auf die tatsächlichen Verhältnisse einge-gangen, die in Bayern um die Mitte des 18. Jahrhunderts herrschten.
Zusammengefaßt zeigt sich, dass der Codex – anders als bislang wahrgenommen – nicht nur ein Gesetz ist, das vor dem rechtswissenschaftlichen Hintergrund seiner Zeit entstand, sondern dass er auch das Ergebnis einer intensiven Debatte um konkrete Rechtsfragen ist, die die Menschen in der damaligen Zeit bewegten.
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- 15–19 A. Forschungsstand 15–19
- 54–54 V. Zusammenfassung 54–54
- 54–57 I. Der Entwurf 54–57
- 67–77 I. Gewohnheit 67–77
- 81–81 VI. Würdigung 81–81
- 83–84 B. Lob am Entwurf 83–84
- 83–83 I. Im Allgemeinen 83–83
- 114–139 C. Scharwerk 114–139
- 162–173 F. Gesindezwangsdienste 162–173
- 173–188 G. Kauf bricht Miete 173–188
- 188–197 H. Tierhalterhaftung 188–197
- 193–196 I. Oberpfälzisches Recht 193–196
- 202–205 2. „Einkindschaft“ 202–205
- 205–207 3. Volljährigkeitsalter 205–207
- 207–211 4. Leibeigenschaft 207–211
- 229–229 Anhang 229–229
- 229–242 Liste aller Monita 229–242
- 263–286 Literaturverzeichnis 263–286
- 287–287 Abstract 287–287