Zusammenfassung
Im September 2006 sind die Gesetzesänderungen zur Umsetzung der ersten Stufe der Föderalismusreform in Kraft getreten. Im Bereich der Europa-Angelegenheiten sind dies vor allem die Übertragung der Verhandlungsführung im EU-Ministerrat auf einen Vertreter der Länder in den Bereichen der schulischen Bildung, der Kultur und des Rundfunks, die neuen Regelungen zur EU-Haftung sowie der nationale Stabilitätspakt zur Einhaltung der Maastrichter Kriterien der Euro-Währungsunion.
Ausgehend von diesen rechtlichen Änderungen hat die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt als Vorsitz der Europaministerkonferenz der Länder gemeinsam mit dem Europäischen Zentrum für Föderalismus-Forschung Tübingen und dem Institut für Politikwissenschaft der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg im Januar 2007 die Konferenz „Föderalismusreform und Europa“ durchgeführt.
Praktiker aus Politik und Verwaltung sowie Wissenschaftler haben im Rahmen der drei Themenkreise „Artikel 23 GG – Bund und Länder gemeinsam in Europa?“, „Europäische Vorfeldarbeit - Interessenvertretung oder Neben-Außenpolitik?“ und „EU-Haftung und nationaler Stabilitätspakt – gemeinsame Verantwortung für die Einhaltung europäischen Rechts“ über das Zusammenwirken von Bund und Ländern in europäischen Angelegenheiten diskutiert.
Der Tagungsband macht die Beiträge und Diskussionen einer breiteren Öffentlichkeit zugänglich.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 7–8 Vorwort 7–8
- 26–42 Diskussion 26–42
- 60–68 Diskussion 60–68
- 85–92 Diskussion 85–92
- 93–112 Schlusswort 93–112
- 113–113 Anhang 113–113
- 113–113 Herausgeber und Autoren 113–113