Zusammenfassung
Bis zur Novellierung des BNatSchG im April 2002 bestand bereits in 14 Bundesländern auf der Grundlage von Landesnaturschutzgesetzen für die anerkannten Naturschutzverbände die Möglichkeit, die Berücksichtigung von Naturschutzbelangen bei bestimmten Arten von Verwaltungsakten auf spezifische Verstöße gegen Naturschutzrecht durch eine sog. Verbandsklage gerichtlich überprüfen zu lassen. Gegenstand des Werkes ist eine rechtsempirische Untersuchung dieser in den jeweiligen Bundesländern geführten altruistischen Verbandsklagen.
Auf der Grundlage einer gesicherten Datenbasis werden die Anzahl und die Klagegegenstände der Verfahren ebenso ausgewertet wie der gerichtliche Zugang und die gerichtliche Kontrolldichte, um somit eine Effizienzbewertung des Klageinstruments der naturschutzrechtlichen Verbandsklage vornehmen zu können.
Rechtsempirische Erhebungen zur prozessualen Rechtswirklichkeit dieses Klageinstruments wurden bislang nur vereinzelt und auf einen engen Zeitraum fokussiert durchgeführt.
Die Arbeit wird komplettiert durch den Bezug auf die Internationalisierung der Klagemöglichkeiten von Naturschutzverbänden durch die sog. Aarhus-Konvention.
- 25–32 Einleitung 25–32
- 97–376 Zweiter Teil 97–376
- 97–357 A. Empirische Untersuchung der landesrechtlichen Verbandsklagregelungen in den Bundesländern 97–357
- 102–113 II. Bremen 102–113
- 113–154 III. Hessen 113–154
- 154–172 IV. Hamburg 154–172
- 172–195 V. Verbandsklagen Berlin 172–195
- 195–209 VI. Saarland 195–209
- 209–222 VII. Sachsen-Anhalt 209–222
- 272–279 X. Thüringen 272–279
- 297–331 XII. Niedersachsen 297–331
- 331–346 XIII. Rheinland Pfalz 331–346
- 346–355 XIV. Nordrhein-Westfalen 346–355
- 377–378 A. Einleitung 377–378
- 397–444 Anhang 397–444
- 445–452 Literaturverzeichnis 445–452