Die Prinzipien des Schutzes von Immobilienanlegern bei Fonds- und Bauträgermodellen
Eine Untersuchung der Judikaturlinien und ihrer gesetzlichen Anknüpfungspunkte unter dem Aspekt der Gewährung eines homogenen Schutzniveaus
Zusammenfassung
Die vorliegende Publikation vermittelt dem Leser eine kompakte und kritische Analyse der Rechtsprechung zum Phänomen der „Schrottimmobilien“. Das Thema, das Rechtsprechung und Verbraucherschutzverbände ebenso wie Politik und Medien bereits seit Jahren beschäftigt und kontrovers diskutiert, wird aus rechtswissenschaftlicher Sicht aufgearbeitet und auf die Frage eines einheitlichen Anlegerschutzniveaus hin überprüft. Das Buch zeichnet die Entwicklungen in der Judikatur nach, zeigt dabei Wertungswidersprüche sowie Schutzlücken und dogmatische Mängel auf und unterbreitet Vorschläge zu deren Lösung. Der Autor, selbst über mehrere Jahre als Anwalt mit Fällen aus dem Bereich befasst, behält dabei stets auch die Probleme der Praxis im Blick.
Das Werk wendet sich damit nicht nur an Wissenschaftler, sondern auch an Praktiker sowie juristisch interessierte oder betroffene Anleger, denen die Lektüre einen umfassenden Überblick über die Rechtsprechungsentwicklungen dieses spezifischen Problembereichs aus dem Bankvertragsrecht verschafft.
Im Hinblick auf die aktuell anstehende Entscheidung des XI. Zivilsenats des BGH zum Widerruf eines Darlehensvertrages, der zum Zweck der Finanzierung eines Immobilienerwerbs geschlossen wurde (Az.: XI ZR 74/06, Verhandlung am 4.12.2007), gewinnt die Arbeit eine besondere Aktualität. Gleiches gilt für einen ähnlich gelagerten Fall, der momentan im Vorlageverfahren vor dem EuGH (Rechtssache C-412/06) verhandelt wird.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 32–33 II.) Fragestellung 32–33
- 53–55 IX.) Vertrieb 53–55
- 57–58 4. ) Vertrieb 57–58
- 118–147 Kapitel 6 Lösungsmodelle zur Umsetzung der Auslegungsergebnisse des EuGH in nationales Recht 118–147
- 140–142 2. ) Ansatz von Derleder 140–142
- 142–144 3. ) Ansatz von Knops 142–144
- 152–155 2. ) Zur Kausalität 152–155
- 155–156 3. ) Verschulden 155–156
- 181–198 Kapitel 9 Formverstöße 181–198
- 266–269 2. ) Stellungnahme 266–269
- 289–292 V.) Stellungnahme 289–292
- 295–295 4. ) Stellungnahme 295–295
- 297–298 I.) Grundlagen 297–298
- 307–309 10. ) Stellungnahme 307–309
- 315–329 Literaturverzeichnis 315–329
17 Treffer gefunden
- „... konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten1121. 2.) Abgrenzung nach dem Tätigkeitsschwerpunkt Da eine ...” „... es nach Ansicht des BGH unerheblich, ob der Geschäftsbesorger einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum ...”
- „... , konkrete fremde Rechtsangelegenheiten zu verwirklichen oder konkrete fremde Rechtsverhältnisse zu gestalten ...”
- „... Einflussnahme nicht nur auf die Gestaltung der Finanzierungskonditionen, sondern darüber hinaus auch auf die ...”
- „... Einwendungsdurchgriff 218 bb.) Wirkungen des verbundenen Geschäfts bei der Ausübung von Gestaltungsrechten 219 cc ...”
- „... Investoren durch die systematische Nutzung steuerlicher Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten ...”
- „... systematische Nutzung steuerlicher Vorschriften und Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere erhöhter ...”
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- „... Einschränkung der steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten. Auch die Finanzverwaltung stand den Abschreibungs- und ...”
- „... „Drückerkolonnen“180 können dem Anleger Ansprüche oder Gestaltungsrechte entstehen. Die bei einem Haustürvertrieb ...”
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- „... Aus-übung der Gestaltungsrechte auf der anderen Seite verstreicht. Nicht selten liegt der zu beurteilende ...”
- „... den Vollmachtgeber innerhalb des ihm vorgegebenen Gestaltungsspielraums 793 BGH, Urteil vom 10. 7 ...”
- „... des ihm vorgegebenen Gestaltungsspielraums 793 BGH, Urteil vom 10. 7. 2001 – Az. XI ZR 198/00, a.a.O ...”
- „... Adressaten der Gestaltungserklärung richtigerweise verneint und eine Erstreckung auf andere Gestaltungsrechte ...” „... wurde963. bb.) Wirkungen des verbundenen Geschäfts bei der Ausübung von Gestaltungsrechten Der vom II ...” „... Gestaltungsrechte auch im Verhältnis zum Darlehensgeber auszuüben, zumal dieser Ansatz von der bisherigen ...”
- „... es nach Ansicht des BGH unerheblich, ob der Geschäftsbesorger einen inhaltlichen Gestaltungsspielraum ...”
- „... – Unbeschränkter Gestaltungsspielraum des nationalen Rechts?“, ZIP 2004, 49 ff. ders., „Die EuGH-Entscheidungen ...”
- „... verzichtet, den Einwendungsdurchgriff subsidiär zu gestalten, nachdem die Rechtsprechung dieses Merkmal bis ...”