Die Wahlbefugnis der Staatsanwaltschaft bei Anklageerhebung
insbesondere in Jugendschutzsachen, § 26 GVG
Zusammenfassung
Ob die so genannten beweglichen Zuständigkeiten mit dem Grundsatz des gesetzlichen Richters zu vereinbaren sind, ist seit Langem eine kontrovers diskutierte Frage. Die Autorin entwickelt aus dem Inhalt des Art. 101 I 2 GG und der Rechtsprechung des BVerfG einen Richtlinienkatalog für die normative Ausgestaltung der gesetzlichen Zuständigkeitsbestimmungen und unterzieht die gegenwärtige bewegliche Zuständigkeitsordnung nach dessen Maßstäben einer kritischen Würdigung. Erstmals wird in einer empirischen Studie das faktische Anklageverhalten der Staatsanwaltschaft untersucht, deren Auswertung eine zentrale Rolle im Rahmen der Analyse des Spannungsverhältnisses zukommt.
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- 23–29 Einleitung 23–29
- 23–26 A. Problemstellung 23–26
- 26–29 B. Gang der Arbeit 26–29
- 73–75 E. Zusammenfassung 73–75
- 177–178 I. Ziel 177–178
- 178–179 II. Methode 178–179
- 180–186 IV. Datenauswertung 180–186
- 215–224 Literaturverzeichnis 215–224
- 225–228 Anhang 225–228