Zusammenfassung
Die wichtigsten Institute des deutschen Apothekenrechts sind die Niederlassungsfreiheit approbierter Apotheker und das Verbot für Nichtapotheker, Apotheken zu begründen (Fremdbesitzverbot). Von verschiedenen Seiten werden diese Institute in Frage gestellt, um Handelsgesellschaften, vor allem ausländischen, die Beteiligung am weltweit drittgrößten Markt für Medikamentenverkauf an den Endverbraucher zu eröffnen.
In der Abhandlung wird am Maßstab des deutschen Verfassungsrechts und des europäischen Gemeinschaftsrechts dargelegt, dass die seit 50 Jahren bewährte Niederlassungsfreiheit nicht eingeschränkt werden darf. Anhand der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zeigt der Autor, dass die Zulassung des Versandhandels mit verschreibungspflichtigen Medikamenten den notwendigen Schutz der Bevölkerung vernachlässigt. Das Fremdbesitzverbot hält dem Gemeinschaftsrecht stand, weil die Organisation des Gesundheitswesens nicht zur Kompetenz der Europäischen Union gehört. Dieses Verbot darf insbesondere nicht durch die Gleichstellung von Handelsgesellschaften (Art. 48 EGV) ausgehebelt werden.
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