Zusammenfassung
Angesichts häufig beklagter Steuerungsdefizite staatlichen Rechts wird die Selbstregulierung propagiert, um effizient Gemeinwohlziele zu erreichen. Zu den Rahmenbedingungen gehört das Kartellverbot des EG-Rechts. So entsteht ein Spannungsverhältnis zwischen der kollektiven Gemeinwohlverwirklichung durch Private und dem Schutz des Wettbewerbs. Dies lässt sich anhand von Umweltvereinbarungen, technischer Normung, arbeitsrechtlichen Kollektivvereinbarungen und dem Standesrecht der freien Berufe belegen.
Eine Betrachtung dieser Referenzbereiche im Spiegel der bisherigen Kartellrechtspraxis offenbart zwar eine Bereitschaft, Wettbewerbsbeschränkungen zu privilegieren. Die angebotenen Lösungen variieren jedoch und genügen nicht den Vorgaben der Gemeinschaftsziele, die als Direktive ausgleichender Zielverwirklichung auch für die Anwendung des Kartellverbots Bedeutung erlangen.
Hier zeigt die Arbeit eine dogmatische Alternative auf. Es wird dargelegt, dass die Komplementarität von Kartellverbot und Grundfreiheiten eine konsistente Anwendung beider Normkomplexe erfordert. Dies gewährleistet ein Transfer grundfreiheitsrechtlicher Schranken auf das Kartellverbot, wovon auch die Selbstregulierung profitieren kann.
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- 17–18 Einleitung 17–18
- 19–24 A. Gestaltungsmodi 19–24
- 82–86 B. Zielkollisionen 82–86
- 86–87 I. Rechtswirkung 86–87
- 96–97 III. Ergebnis 96–97
- 104–104 III. Ergebnis 104–104
- 108–110 II. Grenzen 108–110
- 110–111 III. Ergebnis 110–111
- 111–118 D. »Rule of reason« 111–118
- 118–118 III. Ergebnis 118–118
- 118–134 E. Legalausnahmen 118–134
- 118–126 I. Art. 81 Abs. 3 EG 118–126
- 126–134 II. Art. 86 Abs. 2 EG 126–134
- 142–143 III. Ergebnis 142–143
- 153–153 V. Ergebnis 153–153
- 197–200 Zusammenfassung 197–200
- 201–219 Literaturverzeichnis 201–219