Zusammenfassung
In ihren Volksabstimmungen haben Frankreich und die Niederlande den Entwurf über den Vertrag für eine Verfassung für Europa abgelehnt. Der Prozess um die Annahme des Vertrags ist zum Stillstand gekommen. Das Wort „Verfassung“ polarisiert. Ist es verfrüht, die Europäische Union als ein politisches Gemeinwesen jenseits eines Staatenbundes zu bezeichnen? Doch ist sie das nicht schon? Faktisch hat die EU bereits eine Verfassung. Das Bundesverfassungsgericht hatte schon 1967 den EWG-Vertrag als „Verfassung der Gemeinschaft“ bezeichnet, gefolgt vom EuGH, der den Vertrag als „grundlegende Verfassungsurkunde einer Rechtsgemeinschaft“ qualifiziert. Besteht die Aufgabe nicht darin, „Europa“ neu zu denken und die europäischen Bürger dafür zu gewinnen?
Mit vielseitigen Beiträgen internationaler Experten geht der vorliegende Band, der die Vorträge aus der renommierten Reihe FORUM CONSTITUTIONIS EUROPAE an der Humboldt-Universität Berlin zusammenträgt, diesen Fragen nach.
- 7–8 Vorwort: 7–8
- 9–30 FCE 03/05: 9–30
- 31–42 FCE 04/05: 31–42
- 43–52 FCE 05/05: 43–52
- 53–60 FCE 06/05: 53–60
- 61–72 FCE 07/05: 61–72
- 73–82 FCE 08/05: 73–82
- 83–116 FCE 09/05: 83–116
- 117–122 FCE 01/06: 117–122
- 123–132 FCE 02/06: 123–132
- 133–133 Autorenverzeichnis 133–133