Das Recht der Aktionärsversammlung in Großbritannien und Deutschland
Eine rechtsvergleichende Arbeit
Zusammenfassung
Die Zusammenkunft von Aktionären und Vorstand stellt heutige Aktiengesellschaften vor große Herausforderungen. Während KonTraG, NaStraG, TransPuG oder auch UMAG die notwendige Modernisierung der Hauptversammlung eröffnen sollten, bemühte man sich in Großbritannien um das Ende einer in den 80er Jahren begonnenen Reform, der vollständigen Neufassung des Companies Acts.
Mit dem Schwerpuntk der Aktionärsrechte in sowie im Vorfeld der Versammlung analysiert die rechtsvergleichende Arbeit das jeweils geltende Recht samt Reformdiskussionen bis hin zum wohl amaßgeblich Ende 2007 in Kraft tretenden CA 2006. Neben denkbaren gesetzlichen Transferleistungen werden auch praktische Erwägungen zum Versammlungslauf aufgezeigt.
- 23–27 §1 Einleitung 23–27
- 28–41 A. Großbritannien 28–41
- 41–43 B. Deutschland 41–43
- 43–44 I. Allgemeines 43–44
- 49–57 A. Großbritannien 49–57
- 56–57 V. Reformideen 56–57
- 57–66 B. Deutschland 57–66
- 73–92 A. Großbritannien 73–92
- 73–74 I. Einführung 73–74
- 92–104 B. Deutschland 92–104
- 92–94 I. Allgemeines 92–94
- 103–104 V. Sonstiges 103–104
- 113–114 VI. Übermittlungsfehler 113–114
- 115–123 A. Großbritannien 115–123
- 121–123 III. Company Law Reform 121–123
- 123–134 B. Deutschland 123–134
- 142–156 A. Großbritannien 142–156
- 142–147 I. Das Aktionärsregister 142–147
- 156–164 B. Deutschland 156–164
- 156–159 I. Das Aktienregister 156–159
- 162–164 III. Das Aktionärsforum 162–164
- 170–174 A. Großbritannien 170–174
- 170–170 I. Allgemeines 170–170
- 173–173 IV. Sonstiges 173–173
- 174–181 B. Deutschland 174–181
- 174–175 I. Allgemeines 174–175
- 181–182 II. Record Date 181–182
- 184–203 A. Großbritannien 184–203
- 184–185 I. Beschlussfähigkeit 184–185
- 185–188 II. Versammlungsleitung 185–188
- 203–219 B. Deutschland 203–219
- 203–204 I. Beschlussfähigkeit 203–204
- 204–209 II. Versammlungsleitung 204–209
- 217–219 VI. Sonstiges 217–219
- 219–221 I. Versammlungsleitung 219–221
- 221–224 II. Stimmrecht 221–224
- 227–228 IV. Sonstiges 227–228
- 229–241 A. Großbritannien 229–241
- 229–231 I. Einführung 229–231
- 234–235 III. Telefonkonferenzen 234–235
- 239–239 VI. Virtuelle Meetings 239–239
- 239–241 VII. Company Law Reform 239–241
- 241–246 B. Deutschland 241–246
- 241–241 I. Einführung 241–241
- 242–242 III. Telefonkonferenzen 242–242
- 246–247 I. Allgemeines 246–247
- 252–268 A. Großbritannien 252–268
- 252–254 I. Einführung 252–254
- 267–268 VII. Company Law Reform 267–268
- 268–282 B. Deutschland 268–282
- 272–277 III. Bankenstimmrecht 272–277
- 277–282 V. Verwaltungsstimmrecht 277–282
- 293–307 § 11 Fazit 293–307
- 293–293 I. Allgemeines 293–293
- 308–321 Literaturverzeichnis 308–321
50 Treffer gefunden
- „... der Versammlung als gegenseitiges Korrektiv dienen.V. Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung, § 51 ...”
- „... Aktionärsrechten.Trotz der allseits fortschreitenden Modernisierung und Europäisierung des Gesellschaftsrechts, ist ein ...” „... sowie die öffentlichen Konsultationen zur Stärkung der Aktionärsrechte vomSeptember 2004, die ...”
- „... Aktionärsrechten.Trotz der allseits fortschreitenden Modernisierung und Europäisierung des Gesellschaftsrechts, ist ein ...” „... sowie die öffentlichen Konsultationen zur Stärkung der Aktionärsrechte vomSeptember 2004, die ...”
- „... § 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung127sammlung noch abgewartet werden kann73. Gleiches ...” „... , § 26 Rdnr. 53, Hüffer, § 122 Rdnr. 13.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung128AktG ...” „... 1997, 481 auf S. 489und 490.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung129die – etwa mittels eines ...”
- „... § 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung134C. Rechtsvergleichende AnalyseIn beiden ...” „... Richter! Das gerichtliche Initiativrecht122 MüKo, Kubis, § 121 Rdnr. 11.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der ...” „... ausschließenden Satzungsregeln hier unbeachtlich.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung136tionsformen ...”
- „... § 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung137II. Einwirkung auf die Beschlussanträge1 ...” „... beide Rechtsordnungen mit Blick auf die in Art. 6 EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten ...” „... ; ähnlich MüKo,Kubis, § 122 Rdnr. 28.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung138Der Rechtsvergleich ...”
- „... § 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung123Es ist fraglich, ob die Beteiligungsdauer ein ...” „... . 6.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung1242. Einberufung auf Verlangen einer ...” „... Stelle der Vorauflage 2003.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung125Etwas anderes gilt allerdings ...”
- „... . 14 EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten wird dies allerdings noch nicht genügen, denn ...” „... EU-Richtlinie über die Aus-übung von Aktionärsrechten in Abs. 1 so ergänzt worden, dass nicht in jedem Fallder ...” „... über die Ausübung von Aktionärsrechten; Grundmann/Winkler in ZIP 2006, 1421 auf S. 1427 noch zum ...”
- „... 115§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der VersammlungNach der Einberufung einer Aktionärsversammlung ...” „... Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung116tive3. Wird das Verfahren von einem Anleger betrieben, steht ein ...” „... .§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung1173. Einberufung eines EGM auf Verlangen einer ...”
- „... § 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung118mit dem Companies Act 1989 s. 368 (8) in den CA ...” „... .§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung119Omission-Regel ausdrücklich und zwingend Anwendung23 ...” „... )(a)(ii) CA 1985.29 s. 377 (3) CA 1985.30 Pennington, Kap. 16, S. 769.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der ...”
- „... § 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung140§ 126 II AktG vergleichbaren Korrektivs diskutiert ...” „... enthalten: Noack/Beurskens in EBOR 3 (2002), 129 aufS. 145.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung141 ...” „... Minderheiten-Quoren die Wahrnehmung der Aktionärsrechte nicht unmöglich machen. Damit Anträge und Stellungnahmen aber ...”
- „... . Vergleich mit den AktionärsrechtenEin Aktionär, der eine Vertretung anstelle seiner eigenen ...” „... EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten auch in Zukunft eine Teilnahmeam General Meeting ...”
- „... rein virtuelle Veranstaltungen, die umfassende Wahrnehmung vonAktionärsrechten von außerhalb einer ...” „... EU-Richtlinie über die Ausübung vonAktionärsrechten wird die nationalen Gesetzgeber jedoch verpflichten ...” „... gewisser Satzungsfreiheiten zu begrü-ßen. Art. 8 EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten ...”
- „... § 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung121lagen mangels Extraporto wenigstens gering ...” „... Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung122AGM keine Mehrheit finden, von der Company in den darauf folgenden ...” „... Aufrichtigkeit desAntrags prüfen.§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung123Es ist fraglich, ob die ...”
- „... dieAusübung von Aktionärsrechten und die dortigen Regelungen in Art. 9.Grundsätzlich werden die Grenzen des ...” „... verweist276.Die mit Art. 9 des Entwurfs der EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten ...” „... Europäischen Parlament verabschiedete Fassung des Art. 9 EU-Richtlinie über die Aus-übung von Aktionärsrechten ...”
- „... . Übermittlungsfehler 113§ 5 Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung 115A. Großbritannien 115I. Einberufung von ...” „... mit den Aktionärsrechten 261a) Eingeschränktes Stimmrecht 261b) Fehlendes Rede- und Fragerecht 262c ...” „... Aktionärsversammlung, § 4 295V. Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung, § 5 296VI. Aktienregister und interne ...”
- „... börsennotierte Gesellschaften nach Art. 5 I EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten zuletzt auf den ...” „... Transparenzrichtlinie (2004/109/EG) bzw. Art. 5 Abs. 3lit. a EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten bedarf ...”
- „... Umsetzungsbedarfhinsichtlich Art. 7 Abs. 1 und 3 EU-Richtlinie zur Ausübung von Aktionärsrechten(Abs. 1: Ausschluss der ...”
- „... Aktionärsrechten9sinnvoll.5 So führt Wymeersch in FS Lutter, 213 auf S. 218 aus: „Gesellschaften mit einer ...” „... Aktionärsrechten“ genannt. ...”
- „... EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten bedarf es daher nicht.Beiderseits gilt zudem die Maxime ...” „... Aktionärsrechten –206 Vgl. MüKo, Kubis, § 124, Rdnr. 39 sowie § 125 Rdnr. 10; Hüffer, § 125 Rdnr. 3.207 Tiessen v ...”
- „... zur alternativen Wahrnehmung von Aktionärsrechten bei real abgehaltenen Meetings, wie etwa eine ...” „... Aktionärsrechten wird die EU-Mitgliedstaaten verpflichten, ihren börsennotierten Gesellschaften genau dies zu ...”
- „... sachgerecht erwiesen. Nach Art. 10 EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten dürfte imdeutschen ...” „... die Ausübung vonAktionärsrechten.§ 10 Stimmrechtsvertretung2853. Widerruf der VollmachtIm Bereich des ...”
- „... Aktionärsrechten.Bevor die Aktionärsversammlung im Speziellen untersucht wird, soll die Einführungin das britische ...”
- „... Umsetzungsbedarfhinsichtlich Art. 7 Abs. 1 und 3 EU-Richtlinie zur Ausübung von Aktionärsrechten(Abs. 1: Ausschluss der ...”
- „... Parlament angenommenenRichtlinie zur Ausübung von Aktionärsrechten9sinnvoll.5 So führt Wymeersch in FS ...” „... Aktionärsrechten“ genannt.§ 1 Einleitung25Der Zustand und die Qualität einer Sache lassen sich am besten im ...”
- „... nicht zuletzt mit Blick auf die EU-Richtlinie über die Ausübungvon Aktionärsrechten.Bevor die ...”
- „... der Aktionärsrechte in der Hauptversammlung einerdeutschen Aktiengesellschaft mit globalen ...” „... Richtlinie über Aktionärsrechte und ihre Bedeutungfür das deutsche Aktienrecht, BB 2006, S. 1641 – 1646 ...” „... , Peter / Tillmann, Tobias, EU-Richtlinienvorschlag zur Erleichterung derAusübung von Aktionärsrechten, AG ...”
- „... . Vergleich mit den AktionärsrechtenEin Aktionär, der eine Vertretung anstelle seiner eigenen ...”
- „... beteiligen.Denn das Stimmrecht kann als ein versammlungsgebundenes Aktionärsrecht wederdurch Briefwahl noch durch ...”
- „... die elementaren Aktionärsrechte. Sollte ein später eingetragener Anleger, der mit seiner Registrierung ...”
- „... die elementaren Aktionärsrechte. Sollte ein später eingetragener Anleger, der mit seiner Registrierung ...”
- „... Art. 11 EU-Richtlinie über die Ausübungvon Aktionärsrechten in der vom EU-Parlament am 15. Februar ...”
- „... . Aktionärsrechte im Vorfeld der Versammlung, § 51) Kommt der Vorstand seiner Pflicht zur Einberufung der ...”
- „... von Aktionärsrechten wird dies zumindest für börsennotierte Public Companies nicht lange Bestandhaben ...”
- „... Beschlussfassung zu beteiligen.Denn das Stimmrecht kann als ein versammlungsgebundenes Aktionärsrecht wederdurch ...”
- „... von Aktionärsrechten wird dies zumindest für börsennotierte Public Companies nicht lange Bestandhaben ...”
- „... EU-Richtlinie über die Ausübung vonAktionärsrechten auswirken wird, nach der die EU-Mitgliedstaaten zumindest ...”
- „... Veranstaltungen, die umfassende Wahrnehmung vonAktionärsrechten von außerhalb einer Online-Versammlung wie auch ...”
- „... Umsetzungsbedarfhinsichtlich Art. 7 Abs. 1 und 3 EU-Richtlinie zur Ausübung von Aktionärsrechten(Abs. 1: Ausschluss der ...”
- „... folgerichtig zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte verpflichtet. Dies dürfte indes kaum möglich sein, da bereits ...”
- „... , um die elementaren Aktionärsrechte. Sollte ein später eingetragener Anleger, der mit seiner ...”
- „... folgerichtig zur Ausübung ihrer Aktionärsrechte verpflichtet. Dies dürfte indes kaum möglich sein, da bereits ...”
- „... börsennotierte Gesellschaften nach Art. 5 I EU-Richtlinie über die Ausübung von Aktionärsrechten zuletzt auf den ...”
- „... beteiligen.Denn das Stimmrecht kann als ein versammlungsgebundenes Aktionärsrecht wederdurch Briefwahl noch durch ...”
- „... Aktionärsrechten würde dem nicht entgegenstehen, da nach dem dortigen Abs. 3 gewisseRestriktionen zur Vermeidung ...”
- „... besondere Satzungsregeln freiwillig Rechnung tragen, die Gewährungvon Aktionärsrechten durch ein zwingendes ...”
- „... (§ 4), Aktionärsrechte imVorfeld der Versammlung (§ 5), Aktienregister und interne ...”
- „... sonstigen Aktionärsrechte muss eine Bevollmächtigung in einer gesonderten Urkunde erfolgen,wobei eine offene ...”
- „... Art. 11 EU-Richtlinie über die Ausübungvon Aktionärsrechten in der vom EU-Parlament am 15. Februar ...”
- „... Aktionäre beschränkt und als Teil ihrer Aktionärsrechte nicht von der Angabe von Gründen abhängig64. Das ...”