Zusammenfassung
Seit 2004 existiert mit der „Europäischen Aktiengesellschaft“ (Societas Europaea, kurz: SE) eine neue europäische Gesellschaftsrechtsform, die es Unternehmen ermöglichen soll, europaweit einheitliche Gesellschaften zu gründen. Die zugrunde liegende Rechtsverordnung der EU sieht in weiten Teilen ergänzend die Anwendung nationalen Rechts vor, was vielfältige Probleme in der praktischen Handhabung erwarten lässt. Über kurz oder lang wird sich dabei auch die Frage nach der Beendigung einer SE stellen.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit dieser Frage und untersucht hierzu die europäischen sowie die nationalen Regelungen einiger ausgewählter Rechtsordnungen in Europa. Sie ist im Rahmen des Graduiertenkollegs „Europäisches Privat- und Wirtschaftsrecht“ der Humboldt-Universität zu Berlin mit Förderung der Deutschen Forschungsgemeinschaft entstanden und wendet sich neben der Wissenschaft auch an die unternehmerische Praxis.
Der Autor arbeitet als Rechtsanwalt in einer renommierten wirtschaftsrechtlichen Kanzlei in Berlin.
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- 17–44 A. Einleitung 17–44
- 17–19 I. Problemstellung 17–19
- 19–20 II. Vorgehensweise 19–20
- 126–126 II. Fazit 126–126
- 157–158 II. Umsetzung 157–158
- 159–168 Vierter Teil: Ergebnis 159–168
- 159–161 F. Zusammenfassung 159–161
- 161–168 G. Ergebnis 161–168
- 161–161 I. Ergebnis für die SE 161–161
- 169–176 Literaturverzeichnis 169–176