Zusammenfassung
Wie kommt es zu richterlichen Entscheidungen? Wie wirken juristische Normvorgaben und Vorbewertungen der Richter zusammen? Und wie entscheidend für das Ergebnis ist es, wer die Rolle der "Regelsetzer" im Prozessverlauf einnimmt?
Der Band dokumentiert die Ergebnisse, die aus einem lebhaften Dialog zu diesen Themen zwischen Wissenschaftlern aus den USA und Deutschland entstanden sind. Dabei wurde klar: wer z. B. zuerst eine Zahl für das Strafmaß nennen darf, setzt einen Anker, der die Bandbreite der Entscheidung definiert. Letztlich ringt sich der Richter im Vorfeld und im Stillen zu seiner Entscheidung durch, ist sich aber dabei stets bewusst, dass er seine Entscheidung später kunstgerecht begründen muss.
Für die Wirksamkeit des Rechts sind das allerdings nur Nebenfolgen. Die eigentliche Wirkung liegt im freiwilligen Rechtsgehorsam. Für die Bereitschaft, Rechtsregeln einzuhalten, allein deshalb weil sie gelten, ist ein Umstand so bedeutsam wie kein anderer: Wie hat sich der konkrete Bürger bei seinen seltenen direkten Begegnungen mit Justiz oder Verwaltung behandelt gefühlt?
Abstract
Wie kommt es zu richterlichen Entscheidungen? Wie wirken juristische Normvorgaben und Vorbewertungen der Richter zusammen? Und wie entscheidend für das Ergebnis ist es, wer die Rolle der "Regelsetzer" im Prozessverlauf einnimmt?
Der Band dokumentiert die Ergebnisse, die aus einem lebhaften Dialog zu diesen Themen zwischen Wissenschaftlern aus den USA und Deutschland entstanden sind. Dabei wurde klar: wer z. B. zuerst eine Zahl für das Strafmaß nennen darf, setzt einen Anker, der die Bandbreite der Entscheidung definiert. Letztlich ringt sich der Richter im Vorfeld und im Stillen zu seiner Entscheidung durch, ist sich aber dabei stets bewusst, dass er seine Entscheidung später kunstgerecht begründen muss.
Für die Wirksamkeit des Rechts sind das allerdings nur Nebenfolgen. Die eigentliche Wirkung liegt im freiwilligen Rechtsgehorsam. Für die Bereitschaft, Rechtsregeln einzuhalten, allein deshalb weil sie gelten, ist ein Umstand so bedeutsam wie kein anderer: Wie hat sich der konkrete Bürger bei seinen seltenen direkten Begegnungen mit Justiz oder Verwaltung behandelt gefühlt?