Ausstieg aus Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes
Gestaltungsformen, Neuregelung, Personalvertretungsrecht
Zusammenfassung
Dass Unternehmen der privaten Wirtschaft Tarifbindungen abzuschütteln versuchen, ist seit Jahren bekannt. Angesichts knapper Haushalte und der stets beklagten Ineffizienz der öffentlichen Verwaltung lassen entsprechende Bestrebungen neuerdings aber auch immer mehr Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts erkennen. Die bestehenden Möglichkeiten eines Tarifausstiegs dieser juristischen Personen legt die Arbeit umfassend dar.
Zunächst untersucht sie die unterschiedlichen Gestaltungsformen des Ausstiegs, wie den Abschluss von Haustarifverträgen, den Verbandsaustritt und Umstrukturierungen sowie deren Rechtsfolgen. Ein Schwerpunkt ist dabei die Frage, inwieweit öffentlich-rechtliche Personen an einem Tarifausstieg, etwa durch gesetzliche Vorgaben gehindert werden können. In einem zweiten Teil widmet sich das Werk dann der Neuregelung der Arbeitverhältnisse nach Lösung der Tarifbindung. Dabei lenkt die Autorin den Blick auf die bestehenden Beteiligungsrechte des Personalrats, wertet sie im umfassenden Maße nach den Vorgaben aller Landespersonalvertretungsgesetze aus und zeigt deren Einschränkungsmöglichkeiten auf.
Die Arbeit wurde mit dem Rudolf-Haufe-Nachwuchsförderpreis ausgezeichnet.
- 33–41 Einleitung 33–41
- 33–39 I. Ausgangslage 33–39
- 455–476 3. Teil: Ergebnisse 455–476
- 477–494 Literaturverzeichnis 477–494
- 495–503 Stichwortverzeichnis 495–503