Zusammenfassung
Der Anwender eines Computerprogramms kann aus unterschiedlichen Gründen ein Interesse an Programmänderungen haben. In technischer Hinsicht setzt die Durchführung von Umarbeitungsmaßnahmen an einem Computerprogramm Zugang zu dessen Quellcode voraus. Da der Quellcode zumeist nicht mitgeliefert wird, stellt sich für den umarbeitungswilligen Anwender daher zunächst die Frage, ob und ggf. wie er die Herausgabe des Quellcodes beanspruchen kann. Besteht Zugang zum Quellcode, ist es für den Anwender von Interesse, in welchem Umfang Umarbeitungsrechte daran bestehen.
Das Werk behandelt die genannten Problemkreise unter Berücksichtigung der gegebenen technischen und ökonomischen Rahmenbedingungen. Es zeigt sich, dass der Herausgabeanspruch bezüglich des Quellcodes und das Umarbeitungsrecht des Anwenders gleichlaufen müssen. Das Hauptaugenmerk der Arbeit gilt der Reichweite des § 69d Abs. 1 UrhG. Daneben wird der Anwendungsbereich wettbewerbs- und patentrechtlicher Vorschriften bei der Durchführung von Umarbeitungsmaßnahmen untersucht. In einem weiteren Teil befasst sich die Arbeit mit den vertraglichen Gestaltungsmöglichkeiten des Umarbeitungsrechts.
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- 13–16 1 Einleitung 13–16
- 39–40 3.1.1 Hintergrund 39–40
- 94–96 4.3.2 Berechtigte 94–96
- 125–126 4.3.6 Zwischenergebnis 125–126
- 128–136 5.1 Patentrecht 128–136
- 136–136 5.1.3 Zwischenergebnis 136–136
- 136–142 5.2 Wettbewerbsrecht 136–142
- 141–142 5.2.4 Zwischenergebnis 141–142
- 159–167 6.1.4 Konsequenzen 159–167
- 177–181 Literaturverzeichnis 177–181