Zusammenfassung
Die Rüstungsindustrie wird von den EU-Mitgliedstaaten zum Kernbereich ihrer Souveränität gerechnet. Die in Art. 296 EG-Vertrag vorgesehene Möglichkeit, diesen Sektor aus sicherheitspolitischen Gründen von den Vorschriften des EG-Vertrages auszunehmen, hat in der Praxis zu seiner nahezu vollständigen Ausklammerung aus dem Gemeinsamen Markt geführt. Allenfalls im Rahmen der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik sind die auf ihre rüstungstechnologische Autarkie bedachten Mitgliedstaaten zu begrenzter Kooperation bereit.
Diese Praxis wird insbesondere für die Bereiche des Ausfuhrrechts, des Vergaberechts sowie des Beihilfe- und Kartellrechts untersucht. Hierbei zeigt sich, dass die Fragmentierung der Rüstungsmärkte in der EU sowohl gemeinschaftsrechtlich als auch sicherheitspolitisch bedenklich ist.
Das Werk ist für die beteiligten Wirtschaftskreise ebenso interessant wie für Beobachter und Gestalter europäischer Verteidigungspolitik. Über den Rüstungsbereich hinaus liefert das Buch einen Beitrag zur Dogmatik der Rechtfertigungsvorbehalte des Gemeinschaftsrechts und zur Kompetenzabgrenzung zwischen Gemeinschaft und intergouvernementaler Zusammenarbeit der EU.
- 17–19 Einleitung 17–19
- 312–313 IV. Zusammenfassung 312–313
- 340–342 IV. Ergebnis 340–342
- 387–389 III. Zusammenfassung 387–389
- 430–436 Anhang 430–436
- 437–468 Literaturverzeichnis 437–468