Zusammenfassung
Die EU-Mitgliedstaaten haben die grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den letzten Jahren im Bereich der Strafverfolgung auf verschiedenen Ebenen ausgebaut und intensiviert. Doch Erkenntnisse, die im Rahmen dieser Kooperation gewonnen werden, sind für die nationalen Strafverfolgungsbehörden nur dann praktisch verwertbar, wenn sie im nationalen Strafverfahren auch als Beweismittel genutzt werden können. Die Verwertung als Beweismittel stößt aber auf Bedenken, wenn und weil die Informationen unter der Geltung einer fremden Rechtsordnung gewonnen wurden: Denn dann werden normalerweise nicht die Beweisgewinnungsvorschriften eingehalten, welche die Verwertbarkeit eines »Wahrnehmungsobjekts« als Beweismittel sichern. Darüber hinaus berücksichtigt die Beweiserhebung im Ausland oft nicht die Verfahrensstandards, die aus Sicht der Rechtsgemeinschaft, in deren Namen später das Urteil ergeht, für ein »faires Verfahren« bürgen. In allen Bereichen grenzüberschreitender Beweissammlung stellt sich damit die Frage: Kann ein grenzüberschreitender Beweistransfer ohne Legitimationsverlust erfolgen?
Dieser Frage geht die Habilitationsschrift ausgehend von der Beweisführung im deutschen, französischen und englischen Strafverfahren sowie der verschiedenen Formen grenzüberschreitender Beweissammlung nach. Ein Lösungsansatz wird möglich durch eine eingehende Analyse der europäischen Anforderung an ein »faires« und »zuverlässiges« Beweisverfahren.
- 29–47 A. Einleitung 29–47
- 32–35 1. Grundbegriffe 32–35
- 43–47 IV. Methodik 43–47
- 48–52 I. Einleitung 48–52
- 94–94 3. Ergebnis 94–94
- 102–106 8. Ergebnis 102–106
- 107–109 I. Einleitung 107–109
- 140–141 4. Zwischenergebnis 140–141
- 141–142 1. Einleitung 141–142
- 152–153 4. Zwischenergebnis 152–153
- 153–153 1. Einleitung 153–153
- 192–194 V. Ergebnis 192–194
- 195–198 I. Einleitung 195–198
- 228–229 III. Ergebnis 228–229
- 411–413 I. Einleitung 411–413
- 447–473 Literaturverzeichnis 447–473