Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten des EEG hat sich der Kapitalmarkt für Projektentwickler und Banken geöffnet. Die Projektfinanzierung hat sich nunmehr als Mittel zur Realisierung einer Energieerzeugungsanlage etabliert. Probleme entstehen allerdings, wenn Anlagen auf fremdem Grund und Boden errichtet werden.
Der Verfasser analysiert das Regelungssystem der §§ 93 ff. BGB und zeigt mögliche Vereinfachungen der Finanzierungspraxis durch die neuere Rechtsprechung auf. Die Arbeit wurde als Abschlussarbeit im Rahmen des Masterstudienganges Umweltrecht an der Universität Lüneburg erstellt.
Sie richtet sich an Wirtschafts- und Umweltjuristen, deren Tätigkeitsschwerpunkt in der Beratung von Energie- bzw. Bankunternehmen liegt.
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- 11–13 Einleitung 11–13
- 36–41 III. Biogasanlage 36–41
- 60–61 E. Ergebnis 60–61
- 64–69 A. Erbbaurecht 64–69
- 74–75 III. Vertragsdauer 74–75
- 75–76 V. Höhe der Kosten 75–76
- 77–77 Ausblick 77–77
27 Treffer gefunden
- „... Grundstückseigentümer wird in diesem Zuge verpflichtet, der Bank oder dem Dritten, ein beschränkte persönliche ...” „... werden. III. Interessen des Grundstückseigentümers Für den Grundstückseigentümer entstehen durch die ...” „... Kosten verbunden sein Um den Interessen des Grundstückseigentümers entgegenzukommen sollte daher im ...”
- „... . I. Interesse des Grundstückseigentümers nach Ablauf der Nutzungszeit Eine Interessenkollision tritt ...” „... wirtschaftlich arbeitenden Photovoltaikanlage. Auch diese könnte vom Grundstückseigentümer ohne besonderen ...” „... an ein Wahlrecht zu knüpfen. Eine solche Option würde dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit ...”
- „... Eigentumsverlustes an der Anlage im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Grundstückseigentümer bzw. bei dessen ...” „... eingetragen ist, besteht im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Grundstückseigentümer bzw. bei dessen ...” „... kostenintensiv entpuppen146. Bei der Insolvenz des Grundstückseigentümers kann der Insolvenzverwalter im Zuge des ...”
- „... wird auch der Grundstückseigentümer berechtigterweise seine Interessen angemessen berücksichtigt wissen ...” „... -) Kündigungsrechte, z.B. durch den Erwerber des Grundstücks im Falle der Insolvenz des Grundstückseigentümers, durch ...” „... Grundstückseigentümer bzw. Anlagenbetreiber bereits im Nutzungsvertrag ausdrücklich ihre Zustimmung erklären. Der ...”
- „... entpuppen146. Bei der Insolvenz des Grundstückseigentümers kann der Insolvenzverwalter im Zuge des ...” „... bestellen. In der Folge besteht sein Nutzungsrecht im Falle der Insolvenz des Grundstückseigentümers fort ...” „... mit dem Grundstück (§§ 93 ff. BGB) bzw. im Falle der Insolvenz des Grundstückseigentümers oder der ...”
- „... Grundstückseigentümer wird in diesem Zuge verpflichtet, der Bank oder dem Dritten, ein beschränkte persönliche ...” „... werden. III. Interessen des Grundstückseigentümers Für den Grundstückseigentümer entstehen durch die ...” „... Kosten verbunden sein Um den Interessen des Grundstückseigentümers entgegenzukommen sollte daher im ...”
- „... wird auch der Grundstückseigentümer berechtigterweise seine Interessen angemessen berücksichtigt wissen ...” „... -) Kündigungsrechte, z.B. durch den Erwerber des Grundstücks im Falle der Insolvenz des Grundstückseigentümers, durch ...” „... Grundstückseigentümer bzw. Anlagenbetreiber bereits im Nutzungsvertrag ausdrücklich ihre Zustimmung erklären. Der ...”
- „... knüpfen. Eine solche Option würde dem Grundstückseigentümer die Möglichkeit verschaffen, seine ...” „... der Anlage kraft Gesetzes an den Grundstückseigentümer. Diese Rechtsfolge ist zwingend und kann im ...” „... für Grundstückseigentümer ebenso wie die Möglichkeit eines Abbaus durch den Anlagenbetreiber ...”
- „... des Eigentumsverlustes an der Anlage im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Grundstückseigentümer ...” „... finanzierenden Bank 61 III. Interessen des Grundstückseigentümers 62 IV. Besonders zu beachtende Aspekte im ...” „... Grundstückseigentümers nach Ablauf der Nutzungszeit 72 II. Konkreter Zeitpunkt für den Baubeginn 73 III. Vertragsdauer 74 ...”
- „... Vertragsparteien genau festgehalten. Dies spielt auch für den Grundstückseigentümer eine gewichtige Rolle. Denn die ...” „... der Art und Weise der Bebauungsbefugnis ab. Gerade deswegen muss der Grundstückseigentümer wissen ...” „... Grundstückseigentümer verpflichtet, das Erbbaurecht von der Betreibergesellschaft zurückzuerwerben. Mit dem Rückerwerb ...”
- „... ohne Belang106. Das gleiche gilt grundsätzlich auch dann, wenn dem Grundstückseigentümer ein Wahlrecht ...” „... Sonderkündigungsrechte, z.B. des Erwerbers im Falle der Insolvenz des Grundstückseigentümers oder des Erwerbers im ...” „... Vertragsparteien – dem Grundstückseigentümer und dem Betreiber – auch so gewollt118. dd) Zwischenergebnis Nach ...”
- „... Eigentumsverlustes an der Anlage im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Grundstückseigentümer bzw. bei dessen ...” „... eingetragen ist, besteht im Rahmen der Zwangsvollstreckung gegen den Grundstückseigentümer bzw. bei dessen ...”
- „... Grundstückseigentümer hinsichtlich des Übergangs des Eigentums der EEG-Anlage als Scheinbestandteil wäre zur Absicherung ...” „... Zwangsvollstreckung gegen den Grundstückseigentümer bzw. bei dessen Insolvenz Wenn neben dem schuldrechtlichen ...” „... Zwangsvollstreckung gegen den Grundstückseigentümer bzw. bei dessen Insolvenz ein hohes Risiko, das Eigentum an der ...”
- „... Beteiligten am ehesten gerecht wird. Wird zwischen dem Anlagenbetreiber und dem Grundstückseigentümer ein ...” „... uneingeschränkt insolvenzund versteigerungsfest. In der Insolvenz des Grundstückseigentümers oder der ...”
- „... . I. Interesse des Grundstückseigentümers nach Ablauf der Nutzungszeit Eine Interessenkollision tritt ...” „... wirtschaftlich arbeitenden Photovoltaikanlage. Auch diese könnte vom Grundstückseigentümer ohne besonderen ...”
- „... schuldrechtlichen Verträge mit dem Grundstückseigentümer werden keinen Schutz gegen den Eigentumsverlust an der 1 ...” „... EEG. 12 Anlage in den Fällen einer Zwangsversteigerung gegen den Grundstückseigentümer bzw. der ...”
- „... Zwischenverfügungen und der Insolvenz des Grundstückseigentümers nach Vertragschluss und vor der Grundbucheintragung ...” „... ergänzungsabfindungspflichtigen Tatbestand aus. Häufig zögern Grundstückseigentümer aus dem landwirtschaftlichen Bereich schon aus ...”
- „... uneingeschränkt insolvenzund versteigerungsfest. In der Insolvenz des Grundstückseigentümers oder der ...” „... würde das Eigentum an der Anlage originär und lastenfrei an den Grundstückseigentümer fallen36. Da ein ...”
- „... aufzunehmen, bei deren Eintritt sich der Grundstückseigentümer verpflichtet, das Erbbaurecht von der ...” „... vollzogen und das Recht kommt materiell wirksam zustande178. Der Grundstückseigentümer kann sein Grundstück ...”
- „... des § 95 BGB – kraft Gesetzes zwingend Eigentum des Grundstückseigentümers und kann somit vom ...” „... Grundstückseigentümers werden. Für dieses Ergebnis spricht auch, dass Fundament und Turm statisch auf den darauf ...” „... , nämlich, dass ein Eigentumserwerb des Grundstückseigentümers nicht völlig ausgeschlossen scheint. Diese ...”
- „... uneingeschränkt insolvenzund versteigerungsfest. In der Insolvenz des Grundstückseigentümers oder der ...”
- „... Tatbestand aus. Häufig zögern Grundstückseigentümer aus dem landwirtschaftlichen Bereich schon aus diesem ...”
- „... 12 Anlage in den Fällen einer Zwangsversteigerung gegen den Grundstückseigentümer bzw. der ...”
- „... Erbbaurecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen ...”
- „... Tatbestand aus. Häufig zögern Grundstückseigentümer aus dem landwirtschaftlichen Bereich schon aus diesem ...”
- „... Erbbaurecht beim Eintreten bestimmter Voraussetzungen auf den Grundstückseigentümer zu übertragen ...”
- „... sein und die Möglichkeit des Eigentumserwerbs des Grundstückseigentümers ins Kalkül ziehen. 78 Vgl ...”