Freiwillige Tarifverträge
Zur Erstreikbarkeit von Tarifverträgen über unternehmerische Entscheidungen und betriebsverfassungsrechtliche Fragen
Zusammenfassung
Die Arbeit beschäftigt sich mit dem Verhältnis von Tarifvertrag und Arbeitskampf anhand von aktuellen Beispielen. So stellt etwa der Schutz bestehender Arbeitsplätze durch Standortsicherungsverträge oder so genannte Bündnisse für Arbeit einen aktuellen Schwerpunkt gewerkschaftlichen Handelns dar und wirft die Frage auf, ob ein Arbeitskampf zur Durchsetzung solcher Regelungen rechtlich zulässig wäre. Da der Arbeitskampf als Mittel der Tarifautonomie garantiert ist, wird oftmals gefolgert, alle tariflich regelbaren Ziele könnten erstreikt werden. Mit Hilfe von dogmatischen und verfassungsrechtlichen Überlegungen will die Arbeit klären, ob nicht ein Freiwilligkeitvorbehalt für bestimmte Tarifvertragsziele anzuerkennen ist, der rechtlich einen Arbeitskampf zur Durchsetzung dieser Ziele ausschließt. Kern der Untersuchung ist die Frage, ob sich ein solcher Freiwilligkeitvorbehalt aus kollidierendem Verfassungsrecht, etwa der Unternehmerfreiheit, oder aufgrund einfachgesetzlicher Regelungen ergeben könnte, etwa durch das Betriebsverfassungsgesetz.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–33 § 1 Einleitung 25–33
- 25–29 A. Problemstellung 25–29
- 49–49 E. Zusammenfassung 49–49
- 143–143 D. Ergebnis 143–143
- 143–145 A. Problemstellung 143–145
- 149–150 D. Ergebnis 149–150
- 268–274 § 14 Thesen 268–274
- 275–293 Literaturverzeichnis 275–293