Zusammenfassung
Bis vor Kurzem war umstritten, ob autonome Regionen (wie Gibraltar oder die Azoren) befugt sind, zentralstaatliche Steuern zu senken, ohne gegen das europäische Beihilfenrecht zu verstoßen. Durch solche steuerlichen Maßnahmen wird nämlich nur ein kleiner Kreis der Unternehmen des Mitgliedstaats begünstigt, so dass das Merkmal der Bestimmtheit des Art. 87 EG auf dem ersten Blick erfüllt zu sein scheint.
Dass diese Folgerung nicht immer richtig ist, erläutert der Autor ebenso wie die Frage, ob ein unterdurchschnittlich niedriger Gewerbesteuersatz einer deutschen Gemeinde der europäischen Beihilfenaufsicht unterfällt.
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- 17–18 Einleitung 17–18
- 30–33 2 Beihilfe 30–33
- 31–32 2.2 Fallgruppen 31–32
- 33–37 3.1 Begünstigung 33–37
- 44–51 4 Regionalbeihilfe 44–51
- 52–58 1 Allgemeines 52–58
- 52–57 1.1 Bedeutung 52–57
- 57–58 1.2 Terminologie 57–58
- 58–65 2 Fallgruppen 58–65
- 65–71 3 Positive Formel 65–71
- 71–83 4 Negative Formel 71–83
- 99–103 1 Ausgangslage 99–103
- 103–103 1.4 Zwischenergebnis 103–103
- 103–105 2 Kritische Aspekte 103–105
- 149–150 4 Ergebnis 149–150
- 154–155 1.3 Mischzuständigkeiten 154–155
- 160–160 2.3 Zwischenergebnis 160–160
- 163–168 3.2 Gewerbesteuer 163–168
- 168–170 3.3 Grundsteuer 168–170
- 170–170 4 Ergebnis 170–170
- 171–174 Zusammenfassung 171–174
- 175–181 Literaturverzeichnis 175–181