Zusammenfassung
Die Abhandlung zeigt zunächst auf, dass die (für die Landtage in Deutschland geradezu exemplarische) Nachkriegsgeschichte des Landesparlamentarismus in Niedersachsen besonders durch drei Entwicklungen geprägt ist: den starken Rückgang der Gesetzgebungskompetenzen, die weitgehende Verkümmerung des parlamentarischen Gesetzgebungsverfahrens zu einem rituellen Vollzugsakt für die primär von der Landesregierung initiierten Gesetzentwürfe und die zunehmende politische Bedeutungslosigkeit der parlamentarischen Kontrolle.
Daneben wird kritisch ausgeführt, dass trotz dieser Entwicklung die vom Landtag beschlossenen Änderungen im Entschädigungsrecht seiner Abgeordneten ihnen die Möglichkeit eröffnet hat, „Politik als Beruf“ zu betreiben. Schließlich werden (zum Teil verfassungsrechtlich gebotene) Reformvorschläge für eine Überwindung der offensichtlich bestehenden Krise des niedersächsischen Landesparlamentarismus gemacht und die Gründe für deren fehlende Realisierungschance dargelegt.
Der Autor ist Verfassungsrechtler und war Direktor beim Niedersächsischen Landtag.
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