Zusammenfassung
Das Familienrecht des BGB hat seit 1900 tief greifende Veränderungen erfahren, während das Erbrecht weitgehend noch die ursprünglichen Normen aufweist. Lediglich im Ausbau des Ehegattenerbrechts hat sich der gesellschaftliche Wandel niedergeschlagen. In besonderem Maße wird das kaum geänderte Pflichtteilsrecht durch Divergenzen zwischen Familienentwicklung, Neugestaltung des Familienrechts und Erbrechtsnormen geprägt. Dies war in den letzten drei Jahrzehnten die Ursache für vielfältige Reformdiskussionen, die aber nicht zu Gesetzesänderungen geführt haben. Während in anderen europäischen Staaten längst Reformen des Pflichtteilsrechts in Kraft getreten sind, hinkt das deutsche Recht der Familienentwicklung hinterher.
Dies war der Anlass für eine systematische, Rechtsgeschichte und Rechtsvergleichung einbeziehende Untersuchung, die alle Aspekte einer Reform erfasst. Die Arbeit stellt die nunmehr umfassendste Monographie auf diesem Sektor dar. Neben der Rechtsnatur des Pflichtteilsrechts, dem Kreis der berechtigten Personen, der Höhe des Pflichtteilsrechts und dem Pflichtteilsentziehungsrecht werden auch die Beschränkung in guter Absicht, die Fälligkeit des Anspruchs und die Anrechnung von Zuwendungen untersucht. Die Ergebnisse der Studie münden dann in einen Gesetzgebungsvorschlag.
- 28–30 2. Die Novelle 115 28–30
- 33–35 IV. Der Code civil 33–35
- 49–50 VIII. Resümee 49–50
- 64–64 V. Resümee 64–64
- 75–79 IX. Stellungnahme 75–79
- 130–137 1. ehewidriges Verhalten 130–137
- 137–138 2. Überschuldung 137–138
- 138–141 3. Alkoholismus 138–141
- 141–141 4. Prostitution 141–141
- 150–151 VII. Fazit 150–151
- 152–153 I. Die Ansicht des BGH 152–153
- 165–167 VI. Stellungnahme 165–167
- 168–169 1. Rechtsnatur 168–169
- 172–172 4. Pflichtteilshöhe 172–172
- 172–173 5. Erbunwürdigkeit 172–173
- 174–175 1. Rechtsnatur 174–175
- 176–177 4. Pflichtteilshöhe 176–177
- 177–178 5. Erbunwürdigkeit 177–178
- 180–180 1. Rechtsnatur 180–180
- 181–181 3. Höhe des Pflichtteils 181–181
- 182–184 5. Pflichtteilsminderung 182–184
- 184–185 1. Rechtsnatur 184–185
- 185–185 3. Pflichtteilshöhe 185–185
- 185–186 4. Enterbung 185–186
- 186–186 5. Erbunwürdigkeit 186–186
- 189–189 2. Rechtsnatur 189–189
- 190–190 4. Pflichtteilshöhe 190–190
- 190–190 6. Erbunwürdigkeit 190–190
- 191–193 VI. Fazit 191–193
- 214–217 V. Höhe des Pflichtteils 214–217
- 255–259 VII. Die Erbunwürdigkeit 255–259
- 283–287 4. Die Nachlassbewertung 283–287
- 303–305 10. Kapitel: Schluss 303–305
- 306–312 11. Kapitel: Ergebnisse 306–312
- 317–329 Literaturverzeichnis 317–329
7 Treffer gefunden
- „... Schritt werden nach Art. 922 Abs. 2 C.c. zuder verbliebenen Nachlassmasse die von einer Schenkung ...” „... Bedachte den Gegenstandoder einen der geschenkten Gegenstände an die Nachlassmasse zurück. Hat dagegen der ...” „... errechneten Nachlassmassewird durch Abzug der Quoten der Pflichtteilsberechtigten die frei verfügbareQuote ...”
- „... Erblassersabzuziehen. Im dritten und letzten Schritt werden nach Art. 922 Abs. 2 C.c. zuder verbliebenen Nachlassmasse ...” „... Nachlassmasse zurück. Hat dagegen der Bedachte auch gesetzliche Erbansprüche, gilt gem. Art. 866 C.c. dasPrinzip ...”
- „... des Nachlasses (der Nachlassmasse) alsPflichtteil zu; bei mehreren Kindern erhalten diese gem. Art ...” „... zuLebzeiten verfügt hat, hinzugerechnet. Aus der so errechneten Nachlassmassewird durch Abzug der Quoten der ...”
- „... lediglich ein Kind, steht diesem gem. Art. 537 Abs. 1 CC die Hälfte des Nachlasses (der Nachlassmasse ...”
- „... an die Nachlassmasse. Das Herabsetzungsurteil hat830 Süss/Haas/Wiedemann/Wiedemann, Erbrecht in ...”
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