Landesverfassungsrechtliche Fragen eines Hochschulgeldes in Hessen
Rechtsgutachtliche Stellungnahme im Auftrag der Hessischen Landesregierung
Zusammenfassung
Die Einführung allgemeiner Studienentgelte wird von immer mehr Bundesländern realisiert oder doch erwogen. Für Hessen gilt die sonst nirgends anzutreffende Besonderheit, dass die Landesverfassung die Unentgeltlichkeit des Hochschulunterrichts garantiert, zugleich aber dem Gesetzgeber die Einführung eines angemessenen Schulgeldes gestattet, wenn es die wirtschaftliche Leistungskraft des Studierenden oder seiner Unterhaltsverpflichteten erlaubt.
Der Autor zeigt auf der Grundlage der Rechtsprechung des Hessischen Staatsgerichtshofs, dass die Landesverfassung allgemeinen Studienentgelten nicht im Wege steht, wenn bestimmte Maßgaben beachtet werden.
- 6–17 1. 1949 6–17
- 17–24 2. 1956 I 17–24
- 24–25 3. 1956 II 24–25
- 25–31 4. 1976 25–31
- 43–45 2. Grenzen 43–45
- 47–48 II. »Schulgeld« 47–48
- 47–47 1. Schulgeld 47–47
- 49–50 5. Risikokosten 49–50
- 81–97 Anhang 81–97
20 Treffer gefunden
- „... Zukunft schieben, sind durch die Ermächtigung nicht minder gedeckt. Da auch der Wortlaut diese Situation ...” „... Ermächtigung, vielleicht gar ungeschriebener Art, gesucht werden. Satz 4 ist eine ohne Einschränkungen ...” „... tragfähige Grundlage.VIII. Das Gesetz »kann anordnen, dass . . .«1. Ermächtigung, nicht Verpflichtung des ...”
- „... auswirken können.4. Die notwendige Bestimmtheit einer Ermächtigung des exekutiven Normgebers235Zu der ...” „... ist, was Ermächtigungen zum Erlaß von Verordnungen anlangt, zwar ein Bestimmtheitsgebot nach Art des ...” „... Verfassungsrecht (Reihe Hessisches Landesrecht), Baden-Baden 2002, Rn. 95, 96.70Ansprüche an das ermächtigende ...”
- „... Ermächtigung, unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen Entgelte für den dortigen Unterricht, d.h. den damit ...” „... abzuweichen. 128Entgelte für Lernmittel an Hochschulen sind angesichts des Satzes 2 auf die Ermächtigung des ...” „... werden (Rn. 109); aber die Ermächtigung des Satzes 4 betrifft nicht sie, sondern ausschließlich ...”
- „... also den Verordnungsgeber grundsätzlich auch zu grundrechtsbeschränkenden Regelungen ermächtigen.228 ...” „... nicht tauglich. Sie sind es bei gehöriger gesetzlicher Ermächtigung110 nicht weniger als ...” „... der Grundlage gehöriger gesetzlicher Ermächtigungen Grundrechte i.S. des Art. 63 Abs. 2 HV beschränken ...”
- „... grundrechtsbeschränkenden Regelungen ermächtigen.228 Anders wäre auch Art. 2 Abs. 2 HV nicht gut verständlich: Dort ist von ...” „... von Grundrechtsbeschränkungen nicht tauglich. Sie sind es bei gehöriger gesetzlicher Ermächtigung110 ...” „... hinaus auch Satzungen auf der Grundlage gehöriger gesetzlicher Ermächtigungen Grundrechte i.S. des Art ...”
- „... , Hochschulen seien in die Ermächtigung nicht eingeschlossen. Ein solcher Eindruck wäre jedoch irrig.84 Absatz 2 ...” „... ) dar. Was die Hochschulen anlangt, enthält Satz 4 also jedenfalls die Ermächtigung, unter den dort ...” „... Lernmittel an Hochschulen sind angesichts des Satzes 2 auf die Ermächtigung des Satzes 4 nicht angewiesen.b ...”
- „... Ermächtigung, unter den dort vorgesehenen Voraussetzungen Entgelte für den dortigen Unterricht, d.h. den damit ...” „... abzuweichen. 128Entgelte für Lernmittel an Hochschulen sind angesichts des Satzes 2 auf die Ermächtigung des ...” „... werden (Rn. 109); aber die Ermächtigung des Satzes 4 betrifft nicht sie, sondern ausschließlich ...”
- „... Tüchtigen und dem Nichttüchtigen, so dass die Ermächtigung, die allein an die wirtschaftliche Lage ...” „... gilt, so dass der Gesetzgeber, sollte er die Ermächtigung des Satzes 4 nutzen wollen, auch in seinem ...” „... die Ermächtigung des Satzes 4 auch für diese Bastion, kann die Unentgeltlichkeit des ...”
- „... Zukunft schieben, sind durch die Ermächtigung nicht minder gedeckt. Da auch der Wortlaut diese Situation ...” „... Ermächtigung, vielleicht gar ungeschriebener Art, gesucht werden. Satz 4 ist eine ohne Einschränkungen ...” „... tragfähige Grundlage.VIII. Das Gesetz »kann anordnen, dass . . .«1. Ermächtigung, nicht Verpflichtung des ...”
- „... . Besinnung auf das telos des Satzes 4 63VIII.Das Gesetz »kann anordnen, dass . . .« 641. Ermächtigung, nicht ...” „... Gesetzesvorbehalt i.e.S. 684. Die notwendige Bestimmtheit einer Ermächtigung des exekutiven Normgebers 69a ...” „... später noch galt. Die ausdrückliche Ermächtigung des Gesetzgeber durch Satz 4, die Unentgeltlichkeit ...”
- „... wird durch diese Ermächtigung nicht berührt, da Art. 59 Abs. 1 Satz 4 HV keinen echten ...” „... – zu. Einer geschriebenen Ermächtigung durch die Verfassung bedurfte und bedarf es nicht. Satz 1 ...” „... , vielleicht als (da durch eine ausdrückliche Ermächtigung ermutigt) der sicherere erscheint. II. Das ...”
- „... Tüchtigen und dem Nichttüchtigen, so dass die Ermächtigung, die allein an die wirtschaftliche Lage ...” „... gilt, so dass der Gesetzgeber, sollte er die Ermächtigung des Satzes 4 nutzen wollen, auch in seinem ...”
- „... sogar derart reduzieren, dass sich die Ermächtigung unter den gegebenen Umständen zu einer Verpflichtung ...”
- „... Ermächtigung ermutigt) der sicherere erscheint. II. Das Gesamtbild: Der gebilligte Bestand einfachgesetzlicher ...”
- „... sogar derart reduzieren, dass sich die Ermächtigung unter den gegebenen Umständen zu einer Verpflichtung ...”
- „... Unentgeltlichkeitsgarantie des Satzes 1 dar.79 116Zwar gilt die Ermächtigung des Satzes 4 auch für diese Bastion, kann die ...”
- „... Vorteilsausgleich – insbesondere bei Befreiungen – nicht durch das ermächtigende Gesetz über Gebüh ren und Beiträge ...”
- „... »angemessen« i.S. des Satzes 4 ist. Sie ist ohne weiteres zu bejahen, weil die Ermächtigung des Satzes 4 nicht ...”
- „... : »Für die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung [scil. einer Gebühren-Ermächtigungsnorm] kommt es nicht ...”
- „... : »Für die Verfassungsmäßigkeit der Bestimmung [scil. einer Gebühren-Ermächtigungsnorm] kommt es nicht ...”