Zusammenfassung
Als Hugo Grotius 1604 vor der Aufgabe stand, die Beschlagnahme eines portugiesischen Schiffes durch eine niederländische Handelsgesellschaft rechtlich zu verteidigen, begegnete er dieser Herausforderung mit der Entwicklung eines konfessionell neutralen Naturrechts, das maßgeblich auf gewissen Normen des römischen Rechts und der praktischen Ethik Ciceros beruht.
„Hugo Grotius und die Antike“ zeigt, wie diese bisher vernachlässigte normative römische Tradition insbesondere auf Grotius‘ folgenschwere Entwicklung eines Systems subjektiver natürlicher Rechte einen wesentlichen Einfluss ausgeübt hat. Die Studie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Diskussion um die ideengeschichtlichen Grundlagen solcher Rechte.
Das Buch beschreibt die vor- und frühstaatlichen Anfänge des modernen Völkerrechts vor dem Aufstieg des Positivismus und erinnert daran, dass auch heute für ius cogens, Obligationen erga omnes oder inhärente Rechte von Staaten letztlich nur naturrechtlich argumentiert werden kann und dass diese Argumente oftmals in der hier erhellten römischen Tradition stehen.
Die Untersuchung wendet sich an Rechtshistoriker, Altertumswissenschaftler und Historiker des politischen Denkens.
- 9–24 EINLEITUNG 9–24
- 176–182 2. Das Eigentumsrecht 176–182
- 182–199 3. Vertragliche Rechte 182–199
- 199–204 4. Das Bestrafungsrecht 199–204
- 205–212 SCHLUSS 205–212
- 213–229 BIBLIOGRAPHIE 213–229
- 213–217 I. Quellen 213–217
- 217–229 II. Literatur 217–229