Die Finanzwirksamkeit verfassungsgerichtlicher Entscheidungen im Spiegel der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
Zusammenfassung
Die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bleibt nicht ohne Folgen für die öffentlichen Finanzen. Zahlreiche Entscheidungen sind „finanzwirksam“ in dem Sinne, dass sie sich unmittelbar oder mittelbar in nicht unerheblicher Weise auf die Einnahme- oder Ausgabenseite des allgemeinen Staatshaushalts des Bundes oder eines Landes oder aber den Haushalt einer Sozialversicherung auswirken. Da es von Verfassung wegen jedoch Aufgabe des Gesetzgebers ist, den Haushaltsplan durch das Haushaltsgesetz festzustellen, und weil im Haushaltsgesetz zudem die wesentlichen politischen Weichenstellungen der jeweiligen Parlamentsmehrheit Ausdruck finden, scheinen finanzwirksame verfassungsgerichtliche Entscheidungen mit dem parlamentarischen Budgetrecht in Konflikt zu stehen.
Der Autor geht der Frage nach, wie das Gericht in seiner bisherigen Rechtsprechung mit der Problematik der Finanzwirksamkeit seiner Entscheidungen umgegangen ist, d.h. ob und auf welche Weise diesbezügliche Überlegungen den Inhalt einer Entscheidung oder die Argumentationsweise beeinflusst haben. Hierzu wird zunächst – thematisch nach einzelnen Kategorien von Verfassungsbestimmungen geordnet – die einschlägige Rechtsprechung analysiert. Sodann folgt eine systematisierende Zusammenfassung der zuvor ermittelten Einzelbefunde, bevor das Vorgehen des Bundesverfassungsgerichts abschließend einer wertenden Betrachtung unterzogen wird.
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- 37–43 1. Problemstellung 37–43
- 369–370 1. Rechtliche Bedeutung 369–370
- 391–397 1. Problemstellung 391–397
- 405–408 4. Die Erforderlichkeit 405–408
- 496–501 3. Zusammenfassung 496–501
- 514–516 3. Bewertung 514–516
- 532–537 2. Die ”Abwägungsebene” 532–537
- 651–729 V. Schlussbemerkung 651–729