Öffentliche Sicherheit und Freiheit
Politikwissenschaftliche Studien zu Staat, Polizei und wehrhafter Demokratie
Zusammenfassung
Die Öffentliche Sicherheit ist einem rasanten Veränderungsprozess unterzogen – und zwar nicht erst seit dem 11. September. "Neue" Phänomene wie "Internationalisierung" und "Europäisierung" von innerer Sicherheit und Strafrecht, Erosion der Trennung von innerer und äußerer Sicherheit, "Privatisierung", "Sicherheitsstaat", "Islamistischer Extremismus" und Konzepte des "Freund-Feind-Rechts" treten neben die bekannten Herausforderungen einer pluralistischen, demokratischen und offenen Gesellschaft. In den hier exemplarisch bearbeiteten Aspekten von Staat, Polizei, Recht und "wehrhafter Demokratie" werden die damit aufgeworfenen Spannungsverhältnisse von Freiheit und Sicherheit anhand aktueller Entwicklungen seit dem Jahr 2000 diskutiert. Dabei stehen politikwissenschaftliche und staatstheoretische Fragestellungen im Vordergrund. Zugleich soll gezeigt werden, dass sich die Politikwissenschaft – in normativer wie in empirischer Hinsicht – verstärkt mit der Thematik "Öffentliche Sicherheit" befassen muss und diese nicht weiter dem zumeist binnenjuristisch und/oder verwaltungsintern geprägten Diskurs überlassen darf.
- 5–12 Vorbemerkung 5–12
- 19–21 a) Hintergrund 19–21
- 102–108 c) Begründung des BVerfG 102–108
- 121–126 b) „Hilfspolizei" 121–126
- 126–129 c) Präventionsräte 126–129
- 143–154 12. Der Internationale Strafgerichtshof zwischen Normativität, Machtpolitik und Symbolik 143–154
- 155–159 a) Krieg und Frieden 155–159
- 181–182 Textnachweise 181–182
- 183–183 Kurznotiz zum Autor 183–183
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- „... verfassungsfreien Raum a) Krieg und Frieden aa) Krieg als zwischenstaatlicher Konflikt im Völkerrecht In der ...” „... Konflikts“ und Schindler, Dietrich: Der „Kriegszustand“ im Völkerrecht der Gegenwart; beide in: Recht im ...” „... klassischen Periode des Völkerrechts hatte man es bei der Frage von Krieg und Frieden verhältnismäßig einfach ...”
- „... völkerrechtlich klar definierte Begriffe auf den militärischen Konflikt zwischen Staaten im Sinne der Verteidigung ...” „... Rechtsordnung durchgeschlagen. Der Krieg als zwischenstaatlicher Konflikt ist dem internationalisierten ...” „... Status als Kombattanten Völkerrechts-47 Fehlte dann nur noch die Rechtfertigung mit „Wo gehobelt wird ...”
- „... Völkerrechts natürlich nur noch in Form des Verteidigungskriegs nach Art. 51 UN-Charta (individuell und ...” „... völkerrechtlichen Standard sicher, der angefangen mit dem „Briand-Kellogg-Pakt“ von 192810 bis zu den einschlägigen ...” „... im Rahmen des Ost-West-Konflikts, d. h. der Krieg zwischen den Staaten der Bündnissysteme von NATO ...”
- „... . ... Die alliierten und assoziierten Mächte werden an die Regierung der 5 Im Völkerrecht tritt erst mit der ...” „... Völkerrecht als Recht zwischen Staaten typische Grundsatz durch, die strafrechtliche Verantwortlichkeit des ...” „... zunächst auch nur sicher, dass die Signatarstaaten sich völkerrechtlich verpflichten, Völkermord ...”
- „... völkerrechtlicher Vertrag geschaffener Gerichtshof mit eigener internationaler Rechtspersönlichkeit18. Nach Art. 5 ...” „... gegen die Menschlichkeit, – Kriegsverbrechen (auch bei nicht-international bewaffneten Konflikten) und ...” „... : Internationale Politik, 11/1998, S. 55 ff.; Kimminich, Otto / Hobe, Stephan: Einführung in das Völkerrecht, 7 ...”
- „... (Korea-Krieg) auf einen Beschluß der Generalversammlung zu rekurrieren, die zwar hier keine völkerrechtlich ...” „... . Das wäre selbst beim Zweck zum Schutz von Menschenrechten nicht nur völkerrechts- sondern nach Art. 26 ...” „... , weil ja im Unterschied etwa zum zweiten Golfkrieg überhaupt kein zwischenstaatlicher Konflikt sondern ...”
- „... stammen immer noch aus einer Zeit als sich „Krieg“ und „Frieden“ als völkerrechtlich klar definierte ...” „... Begriffe auf den militärischen Konflikt zwischen Staaten im Sinne der Verteidigung auf einen bewaffneten ...” „... . Spätestens seit dem Zeitenwechsel von 1989/90 hat diese „neue Unübersichtlichkeit“ bewaffneter Konflikte auch ...”
- „... ) Krieg als zwischenstaatlicher Konflikt im Völkerrecht 155bb) Verpflichtung zum Frieden im Grundgesetz ...” „... Demokratieprinzip, da keine „Entstaatlichung" 102bb) Rahmenbeschlüsse der EU – bloß Völkerrecht 1069. Moderner ...”
- „... einer politischen Verschärfung des Ost-West-Konflikts sah und nach Möglichkeit vermeiden wollte“55.So ...” „... Verfassungsgericht einschließlich der völkerrechtlichen Bezüge des Potsdamer Abkommens wiederum relativ schnell ...” „... nicht damit zu rechnen, dass die Wiedervereinigung ohne eine völkerrechtliche Vereinbarung zwischen den ...”
- „... unverständlich: Es ist zu bedenken, dass das Völkerrecht zum großen Teil Völkervertragsrecht ist, das der ...” „... abstrusen Gründen auch immer – bestimmte völkerrechtliche Regelungen nicht mittragen, dann bleibt er dem ...” „... schweizerischen Außenpolitik vgl. m.w.N.: van Ooyen: Die schweizerische Neutralität in bewaffneten Konflikten nach ...”
- „... Ost-West-Konflikts... der Krieg als Mittel der Politik nach Europa zurückgekehrt“15. Gleichwohl drückte sich mit der ...” „... , im Rahmen völkerrechtlicher Verpflichtungen die parlamentarische Beteiligung nach der Regelungsdichte ...” „... gewandelten völkerrechtlichen Begriffsverständnisses angezeigt schien. So blieb auch die im Rahmen der ...”
- „... Hegel dann radikal etwa die These, dass das ganze Völkerrecht als bloßer Ausfluss absoluter staatlicher ...” „... erlaubt, den infolge ausbleibender Demokratisierung offenen Konflikt zwischen „Fürstensouveränität“ und ...” „... Völkerrechts, 2. Aufl. 1928, Neudruck Aalen 1981. 112 Vgl. z.B. Müller, Friedrich: Wer ist das Volk?, Berlin ...”