Zusammenfassung
Die Mitgliedstaaten der EU dürfen sich im Rahmen eines transparenten Vergabeverfahrens unter bestimmten Voraussetzungen sozialer Zuschlagskriterien bedienen. Zur Untermauerung dieser These schlägt die Arbeit einen Bogen zum Beihilfenrecht und zieht Lehren aus der Altmark-Rechtsprechung des EuGH zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse. Dazu stellt die Untersuchung Bezüge zu dem Querschnittsinstrument mainstreaming her und macht die EuGH-Rechtsprechung zu affirmative action-Maßnahmen fruchtbar. Sie widmet sich speziell dem Kriterium der Tariftreueverpflichtung und nimmt eine sorgfältige Verhältnismäßigkeitsprüfung sozialer Vergabekriterien als Instrument staatlicher Regulierung vor. Schließlich werden anhand der gefundenen Ergebnisse die neuen Vergaberichtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG untersucht.
- 36–37 I. Terminologie 36–37
- 59–62 I. Wortlautanalyse 59–62
- 83–94 A. Einleitung 83–94
- 118–119 VII. Prolog 118–119
- 164–166 A. Einleitung 164–166
- 164–165 I. Ausgangsthese 164–165
- 224–227 A. Einleitung 224–227
- 225–227 II. Gleichheitsbegriff 225–227
- 241–244 A. Einleitung 241–244
- 252–268 D. Analyse und Bewertung 252–268
- 269–271 A. Einleitung 269–271
- 274–291 C. Analyse und Bewertung 274–291
- 305–319 Literaturverzeichnis 305–319