Zusammenfassung
Grundrechte bilden ein zentrales Element des demokratischen Verfassungsstaats. Ihre gerichtliche Durchsetzung hat zu methodischen und kompetentiellen Problemen vor allem im Hinblick auf die Verfassungsgerichtsbarkeit geführt. Notwendig ist eine Grundrechtsdogmatik, die es erlaubt, in rationaler, methodisch kontrollierter Weise grundrechtliche Probleme zu diskutieren und einer theoretisch fundierten und praktisch brauchbaren Lösung zuzuführen. Als Grundlage bietet sich die von Robert Alexy entwickelte Theorie der Grundrechte an, deren zentrale These die Interpretation von Grundrechten als Prinzipien ist. Diese sind im Konfliktfall gegeneinander abzuwägen und in einem optimalen Maß zu realisieren. Die "Prinzipientheorie der Grundrechte" ist in den letzten Jahren weiterentwickelt worden, aber auch Ziel zahlreicher Kritiken gewesen. Die Beiträge des Bandes untersuchen, ob und inwieweit die Prinzipientheorie der Grundrechte eine geeignete Grundlage für die Entwicklung einer allgemeinen, über Grenzen nationaler Rechtssysteme hinausgreifenden Grundrechtstheorie und -dogmatik bietet. Sie legen den gegenwärtigen Stand der Prinzipientheorie sowie deren Relevanz und Adäquatheit nicht nur für das deutsche Verfassungsrecht dar, zeigen aber auch offene Streitfragen auf.
- 9–16 Einleitung 9–16
- 269–269 Verzeichnis der Autoren 269–269