Zusammenfassung
Die MiFID (Markets in Financial Instruments Directive) und die VVR (Versicherungsvermittlerrichtlinie) werden das Gesicht der deutschen Vertriebssysteme für Finanzdienstleistungen nicht nur ändern, sondern zu einer grundlegenden Neuorientierung führen. Die landläufige Vorstellung, dass die beiden Richtlinien unverbunden nebeneinander stehen, greift zu kurz. In Wirklichkeit sind sie eng aufeinander bezogen, ihre grundlegenden Ziele und Zwecke gehen in die gleiche Richtung. Es geht um die Schaffung eines einheitlichen Binnenmarktes für grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sowohl im Versicherungs- als auch im Bank- und Investmentbereich. Die dafür erforderlichen Standards und Grundsätze sind weitgehend gleich, ohne dass dies bisher hinreichend erkannt und diskutiert wird. Die Konsequenzen dieser symbiotischen Beziehung zwischen MiFID und VVR sind noch nicht vollständig ausgelotet.
Die Veränderungen werden im Wesentlichen auf zwei Ebenen stattfinden:
- Der Vermittler muss sich auf die neuen Zeiten um- und einstellen. Jeder Vermittler, der sich mit Finanzdienstleistungen beschäftigt, muss sowohl den Anforderungen der MiFID, als auch denen der VVR genügen, will er nicht in permanente Fehlberatungen und Haftungsfallen hineinstolpern.
- Die Anforderungen an die hinter den Vermittlern stehenden Dienstleister, wie etwa Haftungsdächer oder Beratungspools werden völlig neu definiert. Von MiFID und VVR wird in Zukunft ein Zwang zur Größe ausgehen. Nur diejenigen Organisationen werden überleben, die in der Lage sind, das Zusammenspiel von MiFID und VVR in standardisierte Softwarepakete so umzusetzen, dass Vermittler und Kunden das Ganze verstehen und praxiswirksam verwenden können.
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- 9–32 § 1 Die Neuorientierung bei den deutschen Finanzdienstleistern – Zusammenfassender Überblick 9–32
- 45–49 II. Bankenverbände 45–49
- 68–71 II. Banken 68–71
- 74–74 V. Bausparkassen 74–74
- 90–96 VI. Honorarberater 90–96
- 117–118 I. Überblick 117–118
- 118–119 II. Anlageberatung 118–119
- 119–120 III. Anlagevermittlung 119–120
- 120–121 IV. Geschlossene Fonds 120–121
- 121–123 V. Wertpapierfirma 121–123
- 124–124 VII. Register 124–124
- 124–126 VIII. Qualifikation 124–126
- 127–130 § 10 Haftungsdach 127–130
- 138–139 III. „Execution only“ 138–139
- 142–144 I. Rechtliche Grundlagen 142–144
- 144–144 II. Regelungsziele 144–144
- 144–146 III. Umsetzung im WpHG 144–146
- 147–148 I. Rechtliche Grundlagen 147–148
- 148–150 II. Regelungsziele 148–150
- 151–152 § 14 Kundenkategorien 151–152
- 151–151 I. Rechtliche Grundlagen 151–151
- 154–155 II. Verbandsstrukturen 154–155
- 158–160 IV. Vermittlertypen 158–160
- 160–165 V. Berufszugangsregeln 160–165
- 169–169 VIII. Dokumentation 169–169
- 174–176 II. Verbandsstrukturen 174–176
- 176–180 III. Erlaubnis/Zulassung 176–180
- 180–180 IV. Qualifikation 180–180
- 180–181 V. Haftung 180–181
- 183–183 I. Stand der Umsetzung 183–183
- 183–185 II. Vertriebsstrukturen 183–185
- 185–187 III. Berufszugangsregeln 185–187
- 203–208 Literatur 203–208