Zusammenfassung
Die Abwehrrechte folgen dem Eingriffs-Schranken-Schema. Die Struktur der grundrechtlichen Leistungsrechte und der Gleichheitsgrundrechte ist dagegen unklar und umstritten. Kann man auch hier von Eingriffen sprechen, die der Rechtfertigung zugänglich sind? Selbst innerhalb der Kategorie der Abwehrrechte werden Ausnahmen behauptet, wenn etwa von „Ausgestaltungen“ die Rede ist. In der Untersuchung wird ein universelles Modell der Grundrechte als einschränkbare Rechte entwickelt, in dessen Zentrum der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Form des Übermaßverbots, des Untermaßverbots oder in seiner gleichheitsrechtlichen Ausprägung steht, bei dessen Anwendung angemessene Spielräume zu berücksichtigen sind. Den rechtstheoretischen Hintergrund bildet die normtheoretische Prinzipientheorie. In der wesentlich überarbeiteten Neuauflage werden aktuelle Entwicklungen berücksichtigt, zudem wird das Modell gegen kritische Einwände verteidigt.
Privatdozent Dr. Martin Borowski ist Senior Lecturer an der Westminster University in London. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen Grund- und Menschenrechte und Rechtstheorie.
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- 24–33 Einleitung 24–33
- 24–32 I. Ziel 24–32
- 32–32 II. These 32–32
- 34–159 1. Teil: Grundlagen 34–159
- 67–68 V. Zusammenfassung 67–68
- 134–135 VI. Ergebnis 134–135
- 159–159 V. Zusammenfassung 159–159
- 456–488 Literaturverzeichnis 456–488
- 489–499 Sachregister 489–499