Exekutive Normsetzung in der Finanzmarktaufsicht
Ein Rechtsvergleich der deutschen und britischen Regelungen
Zusammenfassung
»Money knows no fatherland« – Geld ist mobil. Die Finanzdienstleistungsunternehmen können für ihre Geschäftstätigkeit das Land wählen, das für sie die günstigsten Aufsichtsstandards bietet. Auch wenn in vielen Bereichen inzwischen internationale oder europäische Mindeststandards bestehen, bleibt den nationalen Behörden ein weiter Gestaltungsspielraum bei der Normsetzung. An diesem Punkt setzt die vorliegende Arbeit an.
Sie untersucht rechtsvergleichend, welchen Kontrollen die deutsche und die britische Finanzaufsichtbehörde unterworfen sind, welche Strategien die Behörden bei der Normsetzung verfolgen und wie eine rechtsstaatliche, demokratisch legitimierte und sachgerechte Normsetzung gewährleistet wird.
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- 19–34 A. Einführung 19–34
- 33–34 3. Zusammenfassung 33–34
- 44–44 3. Zusammenfassung 44–44
- 58–59 3. Zusammenfassung 58–59
- 247–262 Literaturverzeichnis 247–262
- 263–265 Stichwortverzeichnis 263–265