Zusammenfassung
Mit Inkrafttreten der Insolvenzordnung 1999 ist erneut Streit über die Zulässigkeit der Freigabe in der Gesellschaftsinsolvenz erneut entfacht. Im Kern der Diskussion steht die Frage nach dem Zweck des Insolvenzverfahrens. Die Verfasserin gelangt zu dem Ergebnis, dass die bestmögliche und gleichmäßige Gläubigerbefriedigung den Hauptzweck, die Vollbeendigung der Gesellschaft dagegen nur einen Nebenzweck des Insolvenzverfahrens darstellt und die Freigabe masseschmälernder Gegenstände daher zulässig ist. Im Anschluss daran beschäftigt sich die Verfasserin mit den prozessualen und gesellschaftsrechtlichen Folgen einer Freigabe von streitbefangenen Vermögensgegenständen in der Insolvenz einer GmbH.
- 21–23 Einleitung 21–23
- 24–25 I. Echte Freigabe 24–25
- 30–30 D. Zusammenfassung 30–30
- 68–68 C. Ergebnis 68–68
- 69–69 A. Die Vorprüfung 69–69
- 74–74 D. Ergebnis 74–74
- 108–108 III. Zwischenergebnis 108–108
- 112–112 III. Zusammenfassung 112–112
- 124–124 D. Ergebnis 124–124
- 138–139 C. Ergebnis 138–139
- 144–144 IV. Zusammenfassung 144–144
- 151–151 III. Zusammenfassung 151–151
- 151–151 D. Ergebnis 151–151
- 152–153 I. Verdrängungsbereich 152–153
- 154–155 I. Stand der Diskussion 154–155
- 161–161 III. Zusammenfassung 161–161
- 161–163 I. Begriffsbestimmung 161–163
- 169–169 IV. Zusammenfassung 169–169
- 169–170 E. Ergebnis 169–170
- 172–173 C. Widerspruch 172–173
- 173–173 D. Ergebnis 173–173
- 179–179 III. Zusammenfassung 179–179
- 179–179 D. Ergebnis 179–179
- 182–183 B. Das Freigabeverfahren 182–183
- 187–193 Literaturverzeichnis 187–193