Zusammenfassung
Die Regelung des internationalen einstweiligen Rechtsschutzes im Europäischen Rechtsraum wird vielfach als unbefriedigend empfunden. Gerade vor diesem Hintergrund ist es lohnend, einen Blick nach Südamerika zu wagen. Dort haben Argentinien, Brasilien, Paraguay und Uruguay im Rahmen des Integrationsprojekts MERCOSUR das Protokoll über Sicherungsmaßnahmen geschaffen, das sich ganz der Regelung des einstweiligen Rechtsschutzes im internationalen Verkehr widmet.
Die Existenz dieses Vertragswerks war Anlass und Ausgangspunkt für eine Untersuchung des nationalen und insbesondere des internationalen einstweiligen Rechtsschutzes in den vier lateinamerikanischen Staaten. Das Protokoll über Sicherungsmaßnahmen wird dabei im Detail erläutert und auf seine Praktikabilität und Interessengerechtheit hin untersucht.
Das Werk bietet praktische Information über die Rechtslage in den MERCOSUR-Staaten und stellt gleichzeitig das Beispiel einer eigenständigen Regelung des internationalen einstweiligen Rechtsschutzes vor. Es entstand während der Tätigkeit der Autorin im Lateinamerika-Referat des Hamburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Privatrecht.
- Kapitel Ausklappen | EinklappenSeiten
- 25–28 Einleitung 25–28
- 115–115 C. Zusammenfassung 115–115
- 115–125 A. La-Plata-Staaten 115–125
- 125–138 B. Brasilien 125–138
- 140–141 A. Uruguay 140–141
- 141–142 C. Brasilien 141–142
- 143–153 A. Montevideo-Verträge 143–153
- 153–155 B. Código Bustamante 153–155
- 209–214 A. Einführung 209–214
- 214–235 B. Anwendungsbereich 214–235
- 303–306 G. Rechtsmittel 303–306
- 306–311 H. Kostentragung 306–311
- 318–329 Textanhang 318–329
- 331–352 Literaturverzeichnis 331–352
- 353–353 Gesprächsverzeichnis 353–353