Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit der Frage, ob der Regelungsbereich des WTO-Rechts auf den Bereich des Wettbewerbsrechts auszuweiten ist. Verschiedene Gestaltungsoptionen eines WTO-Wettbewerbsübereinkommens werden aufgezeigt und beurteilt. Differenziert wird zwischen einem plurilateralen Übereinkommen, welches die teilnehmenden WTO-Mitglieder zur Harmonisierung ihrer nationalen Wettbewerbsgesetze verpflichten würde und einem multilateralen Übereinkommen, welches die WTO-Grundprinzipien der Nichtdiskriminierung, Transparenz und Verfahrensgerechtigkeit auf die nationalen Wettbewerbsgesetze aller WTO-Mitglieder übertragen würde.
Ein Schwerpunkt der Untersuchung liegt auf der Anbindung der Übereinkommen an das Dispute Settlement Understanding (DSU). Auf der Grundlage von zusätzlichen Ausführungen zur Entwicklung und „Konstitutionalisierung“ des WTO-Rechts kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass sich die weitere Entwicklung auf die unverbindliche Kooperation außerhalb des WTO-Systems – namentlich auf die Kooperation im International Competition Network (ICN) – beschränken sollte. Abschließend werden einige Vorschläge für die zukünftige Arbeit des ICN unterbreitet.
- 29–33 Einleitung 29–33
- 167–215 II. Inhaltliche Probleme 167–215
- 217–236 II. Inhaltliche Probleme 217–236
- 297–300 Ergebnis 297–300