Zusammenfassung
Die Arbeit befasst sich mit der rechtlichen Organisation eines heterogenen Gesellschafterkreises bei Familienunternehmen durch Gruppenbildung. Die Untersuchung zeigt, dass Gruppenstrukturen generell dazu beitragen, familienunternehmensspezifisches Konfliktpotenzial zu entschärfen. Der Erfolg einer derartigen Gruppenbildung hängt entscheidend von den Kriterien ab, anhand derer Gesellschafter einer Gruppe zugewiesen werden, von der Stellung des Repräsentanten sowie der rechtlichen Umsetzung der gruppenbildenden Organisationsform. Aufbauend auf dem bereits existierenden Gruppenbildungsmodell der obligatorischen Gruppenvertretung wird ein Konzept entwickelt, das sowohl das Binnenverhältnis der Gruppen als auch die Beziehung der Gruppe zu ihrem Vertreter durch zwei aufeinander abgestimmte Vertragsebenen auf rechtlich eindeutige Grundlagen stellt.
Zusätzlich vereinheitlicht der Gesellschaftsvertrag durch inhaltliche Vorgaben die poolvertragliche Bindung der Gesellschafter und erhöht damit die Akzeptanz des Modells und die Einbindung der Familiengesellschafter trotz Mediatisierung ihrer Gesellschafterrechte.